Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag 28 verurteilte afghanische Straftäter abgeschoben. Dies könnte jedoch lediglich der Anfang einer umfangreicheren Initiative sein. Eine umfassende Umfrage der BILD unter den Bundesländern ergab, dass derzeit bundesweit mindestens 400 afghanische Straftäter in deutschen Gefängnissen einsitzen. Dabei sind Angaben aus Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht berücksichtigt, da das bevölkerungsreichste Bundesland keine Zahlen lieferte. Darüber hinaus befinden sich mindestens 350 ausreisepflichtige Straftäter aus Syrien in deutschen Haftanstalten.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit weiterer Abschiebeflüge verdeutlicht sich durch diese Zahlen. Um die rund 750 afghanischen und syrischen Straftäter in ihre Heimatländer zurückzuführen, wären mindestens 27 Flüge notwendig, jeweils mit 28 Insassen, wie es am vergangenen Freitag der Fall war. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl, die für den 28. September 2025 geplant ist, müsste die Ampelkoalition alle zwei Wochen einen Sammelabschiebungsflug organisieren, um dieses Ziel zu erreichen.
Innenpolitische Reaktionen
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) äußerte unmissverständlich: „Diese Zahlen zeigen: Es ist höchste Zeit, dass weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan und Syrien starten! Die Sammelabschiebung am vergangenen Freitag darf hier nicht ein einmaliges Strohfeuer gewesen sein.“ Seine Worte unterstreichen die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen in dieser Hinsicht.
Dennoch gestalten sich Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien oft als schwierig. Gründe hierfür sind zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote, die aufgrund der unsicheren Lage in beiden Ländern ausgesprochen werden. In Sachsen-Anhalt hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 2900 solcher Verbote erlassen, in Bayern betreffen sie über 2300 Afghanen und Syrer. Beide Bundesländer fordern nun, diese Verbote einer erneuten Prüfung zu unterziehen und setzen sich zudem für einen generellen Aufnahmestopp von Migranten aus diesen Ländern ein.
Geänderte Bedingungen in den Herkunftsländern
Bayerns Innenminister Herrmann erklärte gegenüber BILD: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf neu ankommenden Syrern keinen subsidiären Schutz mehr gewähren.“ Diese Meinung teilt auch die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (54, CDU). Sie betont die Veränderung der Situation in Syrien und Afghanistan. „Die Lage in Syrien ist eine andere als vor zehn Jahren. Daher bezweifle ich, dass es noch generell den subsidiären Schutzgrund für alle Regionen Syriens gibt. Und wenn Menschen in Syrien in einigen Regionen keinen schwerwiegenden Schaden mehr zu befürchten haben, gibt es auch keinen Grund mehr, diese bei uns aufzunehmen“, so Zieschang.
Mit Blick auf Afghanistan fügt sie hinzu: „Spätestens, wenn Afghanen in den Heimaturlaub reisen können, spricht einiges dafür, dass es keinen allgemeinen oder pauschalen Schutzgrund für Afghanistan mehr geben kann.“ Diese Aussage unterstreicht eine mögliche Neubewertung der Abschiebungspolitik gegenüber Afghanen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.
Die Diskussion um Abschiebungen bleibt also nicht nur ein politisches, sondern auch ein moralisches Thema, das sowohl die Sicherheit in Deutschland als auch die Menschenrechtslage in den Herkunftsländern betrifft.
– NAG