Bundesrepublik Deutschland unterliegt Nachrichtenseite „NIUS“ – Kammergericht weist Antrag der BRD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen NIUS auch in zweiter Instanz zurück
Die Bundesrepublik Deutschland steht erneut mit einer Niederlage vor Gericht da. Diesmal konnte die von Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt betriebene Nachrichtenseite „NIUS“ erfolgreich gegen den Versuch der BRD, eine „rechtmäßige Meinungsäußerung“ zu verbieten, vorgehen (Kammergericht, Beschluss vom 15.07.2024, 10 W 56/24).
Der Fall, der den Streit zwischen der BRD und NIUS ausgelöst hat, dreht sich um die Diskriminierung einer Transfrau mit Penis, die von einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen wurde. Die Betreiberin des Studios lehnte es ab, einen biologischen Mann als Mitglied aufzunehmen. Als die betroffene Person sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Ferda Ataman, wandte, schlug diese der Betreiberin vor, der Transfrau eine Entschädigung von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu zahlen.
NIUS berichtete als erste Nachrichtenseite über den Fall und verwendete dabei Schlagzeilen wie „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, …“ und „Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen“. Diese Formulierungen kritisierte Frau Ataman und versuchte sie gerichtlich verbieten zu lassen, da sie ihrer Meinung nach die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle behindern würden.
Die Gerichte befanden jedoch, dass diese Äußerungen als „rechtmäßige Meinungsäußerungen“ geschützt sind und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzen würden, wenn sie verboten werden. Das Kammergericht erklärte, dass der Staat auch scharfe und polemische Kritik aushalten muss und dass die Kritik an staatlichen Maßnahmen und Behörden zur Meinungsfreiheit gehört. Daher wies das Kammergericht den Antrag der BRD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen NIUS zurück.
NIUS hat aufgrund der Abmahnungen der Antidiskriminierungsbeauftragten bereits Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Berlin gestellt, da die Behörde von Frau Ataman Presseanfragen nicht beantwortet hat.
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS vertritt, kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Julian Reichelt, der Chefredakteur von NIUS, betont die Bedeutung der Meinungsfreiheit für den demokratischen Rechtsstaat und dass die Kritik an den Machthabern zeigt, dass ihre Arbeit richtig ist.
Diese erneute Niederlage vor Gericht stellt das gestörte Verhältnis der Bundesregierung zur Pressefreiheit bloß und zeigt, dass das Recht auf Meinungsfreiheit ein zentraler Bestandteil unseres freiheitlichen Staates ist. Die Kritik an staatlichen Maßnahmen und Behörden darf nicht verboten werden, solange sie innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens bleibt.