Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend geboten
Das Deutsch In stiut für Menschenrechte fordert eine dringende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) innerhalb dieser Legislaturperiode. Ziel ist es, den Bestimmungen internationaler Menschenrechtsverträge gerecht zu werden und allen Menschen in allen Lebensbereichen Schutz vor Diskriminierung und die Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Das AGG, seit seiner Einführung im Jahr 2006, steht wiederholt in der Kritik, sowohl national als auch international. In den vergangenen Staatenprüfungen haben mehrere UN-Fachausschüsse empfohlen, das Gesetz zu reformieren. Der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung riet beispielsweise dazu, den Reformprozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass das AGG vollständig mit den UN-Menschenrechtsverträgen übereinstimmt.
Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfiehlt die Änderung des AGG, um den Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Sowohl staatliche als auch private Einrichtungen sollten verpflichtet werden, diskriminierungsfrei zu handeln.
Die Kritik der UN-Ausschüsse zur Diskriminierung von Frauen und zum Schutz von Menschenrechten betraf insbesondere Ausnahmeregelungen bei der Wohnraumvermietung sowie die sogenannte Kirchenklausel. Zudem wurde empfohlen, die Frist, innerhalb derer Diskriminierungsopfer ihre Ansprüche geltend machen können, zu verlängern.
Die Einführung einer Verbandsklage, der flächendeckende Aufbau von nichtstaatlichen Antidiskriminierungsstellen und eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden von mehreren Ausschüssen empfohlen.
Das AGG dient als zentrales Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Aufgrund von Mängeln und Schutzlücken gab es in den letzten Jahren umfassende Forderungen nach einer Reform des Gesetzes von Wissenschaftlern und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert ebenfalls an die Bundesregierung, ihr Vorhaben zur Evaluierung des AGG aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.
WEITERE INFORMATIONEN
- Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Berlin. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2024
- Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern. In: Menschenrechtsbericht. Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 – Juni 2023, S. 117-132
Quelle: Berlin