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Verfassungsrechtler bezeichnet Bundesinnenministeriums Vorgehen gegen Compact als Missbrauch des Vereinsrechts




Verfassungsrechtler nennt Compact-Verbot „wahrscheinlich rechtswidrig“

Verfassungsrechtler äußert Zweifel an Compact-Verbot

Der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das Vorgehen des Bundesinnenministeriums gegen das Magazin „Compact“ kritisiert. Werdermann, ein renommierter Verfassungsrechtler, behauptet, dass das Verbot wahrscheinlich rechtswidrig sei und dass das Innenministerium das Vereinsrecht zur Einschränkung der Pressefreiheit missbrauche.

Werdermann, der als Projektkoordinator bei der GFF tätig ist, bezeichnet das Vorgehen des Bundesinnenministeriums als einen Missbrauch des Vereinsrechts. Er argumentiert, dass es eigentlich darum gehe, eine Zeitung zu verbieten und nicht einen Verein. Aus seiner Sicht wäre es angemessener, gegen konkrete Beiträge vorzugehen, wenn diese rechtswidrige oder strafbare Inhalte enthalten. Er betont, dass ein milderes Mittel gewählt werden sollte, um die Pressefreiheit nicht unnötig einzuschränken. Insgesamt hält er das Verbot für rechtswidrig.

Die GFF hatte bereits Einspruch gegen das Verbot der linken Internetplattform „Indymedia Linksunten“ im Jahr 2017 eingelegt. Die Einsprüche und eine Verfassungsbeschwerde wurden jedoch aus formalen Gründen abgewiesen.

Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie aus Köln äußert sich vorsichtig zu dem Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“. Das Komitee sieht darin ebenfalls eine Einschränkung der Pressefreiheit durch das Bundesinnenministerium. Es weist darauf hin, dass 2019 auch der pro-kurdische Mesopotamien Verlag sowie die Musikproduktions- und Vertriebsfirma MIR Multimedia verboten wurden. Laura Wisser, Vorstandsmitglied des Komitees, betont, dass das Magazin „Compact“ zwar als rassistisches Hetzmedium betrachtet werde, jedoch die verfassungsrechtlichen und demokratischen Gefahren, die von solchen repressiven Maßnahmen ausgehen, nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Insgesamt wirft das Verbot des Magazins „Compact“ wichtige Fragen zur Pressefreiheit und dem richtigen Umgang mit extremistischen Medien auf. Es zeigt, dass das Thema Meinungsfreiheit weiterhin kontrovers diskutiert wird und eine Balance zwischen dem Schutz der Gesellschaft vor extremistischer Propaganda und der Wahrung demokratischer Grundrechte gefunden werden muss.

Quelle: Der Tag


NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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