Der Deutsche Presserat hat bei seinen Sitzungen vom 11. bis 13. Juni insgesamt 23 Rügen ausgesprochen. Einige prominente Online-Medien wie BILD.DE und ZEIT.DE wurden für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz gerügt. So wurde BILD.DE wegen der Berichterstattung über einen Schauspieler, der in der Öffentlichkeit randaliert hatte und von der Polizei überwältigt wurde, gerügt. Ein Foto und ein Video zeigten den Betroffenen in offensichtlich verwirrtem Zustand, was die Ehre des Schauspielers verletzte. Dieser Verstoß gegen den Pressekodex nach Ziffer 9 führte zu einer Rüge. Auch die Berichterstattung über den Sorgerechtsstreit um die Kinder der Steakhouse-Erbin Christina Block auf BILD.DE wurde gerügt. Die Redaktion veröffentlichte Straße, Wohnort und Fotos des Hauses der Familie in Dänemark sowie Name und Fotos des Kinderheims, in das die Kinder gebracht wurden. Diese Darstellung verletzte den Schutz der Privatsphäre und den Schutz der Identität von Kindern und Jugendlichen nach Ziffer 8 des Pressekodex. Die Online-Ausgabe der NORDWEST-ZEITUNG erhielt eine Rüge wegen falscher Behauptungen über eine Demonstration gegen einen Bürgerdialog der AfD. Die Redaktion behauptete, linksautonome Radikale und Extremisten hätten sich angekündigt, obwohl keine Beweise dafür vorlagen. Dieser Fehlinformation und einem schweren Sorgfaltsverstoß wurde eine Rüge ausgesprochen. Auch die Online-Ausgabe der SCHWÄBISCHEN ZEITUNG wurde gerügt, weil sie die ungeprüften Aussagen eines Hausarztes zur Corona-Pandemie übernommen hatte. Die Aussagen des Arztes, unter anderem zu einer angeblichen Unwahrscheinlichkeit neuer gefährlicher Mutationen und zu einer angeblichen Ausrottung des Virus durch Impfungen, verletzten die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und Ziffer 14 des Pressekodex. Weitere gerügte Verstöße betrafen zum Beispiel falsche Überschriften, irreführende Artikel und die Veröffentlichung von sensiblen Fotos ohne Einwilligung der Betroffenen. Die genauen Details und eine Tabelle mit allen Rügen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Presserats. Diese Rügen sind ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen und ethischen Berichterstattung in den Medien. Sie dienen dem Schutz der Privatsphäre und des Opferschutzes sowie der Vermeidung von Fehlinformationen und Vorverurteilungen. Historisch betrachtet ist der Pressekodex in Deutschland seit Jahrzehnten eine Maßnahme zur Selbstkontrolle der Medien. Der Pressekodex wurde erstmals im Jahr 1973 verabschiedet und gibt ethische Leitlinien für die journalistische Arbeit vor. Er wird regelmäßig angepasst, um den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Tabelle: Rügen des Deutschen Presserats | Medium | Verstoß | Konsequenzen | |------------------|--------------------------------------------|--------------| | BILD.DE | Verletzung der Ehre durch Foto | Rüge | | BILD.DE | Verletzung des Schutzes der Privatsphäre | Rüge | | NORDWEST-ZEITUNG | Fehlinformation und schwerer Sorgfaltsverstoß | Rüge | | SCHWÄBISCHE ZEITUNG | Verletzung der Sorgfaltspflicht durch ungeprüfte Aussagen | Rüge | | ... | ... | ... | Diese Rügen zeigen, dass die Medien in Deutschland trotz ihrer Informationsfreiheit bestimmten ethischen Regeln und Verantwortlichkeiten unterliegen. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf eine verlässliche und wahrheitsgemäße Berichterstattung, die den Schutz der Privatsphäre und den Opferschutz respektiert. Die Arbeit des Deutschen Presserats ist daher von großer Bedeutung für eine verantwortungsvolle Medienlandschaft.
Quelle: Deutscher Presserat / ots
Quelle: Deutscher Presserat / ots