Tegel bleibt bis 2031: Neues Ankunftszentrum für Flüchtlinge geplant!

Berlin-Tegel, Deutschland - Der ehemalige Flughafen Berlin-Tegel wird bis Ende Mai 2031 weiterhin zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Der Senat hat diesen Beschluss in einer Sitzung getroffen und damit die ursprüngliche Planung, die eine Nutzung bis Ende 2025 vorsah, erheblich verlängert. Der neue Plan sieht jedoch eine reduzierte Anzahl an Plätzen vor, die die Herausforderungen der Notunterbringung besser an die aktuellen Gegebenheiten anpassen soll. Laut rbb24 wird ein zentrales Ankunftszentrum für Asylsuchende und geflüchtete Menschen eingerichtet, ab dem kommenden Jahr sollen dort alle ankommenden Personen registriert und vorübergehend untergebracht werden.
Die Kapazität des neuen Ankunftszentrums beträgt insgesamt 2.600 Plätze. Davon sind 600 Plätze für Personen im Screeningverfahren vorgesehen, während 2.000 Plätze für diejenigen reserviert sind, die dieses Verfahren bereits durchlaufen haben. Das Screening, das in der Regel eine Woche in Anspruch nimmt, umfasst Überprüfungen zur Identität, Gesundheit und zum Schutzbedarf der geflüchteten Personen. Die Nutzung des ehemaligen Flughafens als Ankunftszentrum wurde ursprünglich 2022, im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, eingeführt, damit geflüchtete Menschen dort eine kurze Zeit verbleiben können, bevor sie in andere Bundesländer oder Unterkünfte innerhalb Berlins weiterreisen.
Herausforderungen der Unterbringung
In der Vergangenheit gab es erhebliche Kritik an den Bedingungen in der Notunterkunft in Tegel, die als größte Deutschlands gilt. Die Unterbringung wurde als teuer und mit niedrigem Standard bezeichnet. 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für Miete, Betriebskosten und Sicherheitsdienstleistungen auf etwa 298 Millionen Euro. Die Belegung der Unterkunft wurde seit Oktober 2022 von 5.500 auf weniger als 3.000 Plätze verringert, was positive Veränderungen in der Überbelegung widerspiegeln könnte. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe hat sich zudem für eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen ausgesprochen.
Der neue Senatsbeschluss umfasst vorwiegend das alte Terminal C sowie angrenzende Freiflächen. Im Terminal A ist die Ansiedlung der Berliner Hochschule für Technik geplant, während das ehemalige Terminal B das Gründungszentrum Urban Tech Republic beherbergen soll. Darüber hinaus soll das Schumacher-Quartier, ein Wohnungsbauprojekt für Tausende von Menschen, auf dem Gelände entstehen.
Unterbringung während des Asylverfahrens
Das Land Berlin trägt während des Asylverfahrens die Verantwortung für die Unterbringung und die Gewährung von Leistungen an geflüchtete Menschen. Diese wohnen zunächst in Aufnahmeeinrichtungen mit Vollverpflegung. Die Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung erlischt spätestens nach anderthalb Jahren, danach haben geflüchtete Menschen die Möglichkeit, in eigene Wohnungen zu ziehen. Angesichts des knappen bezahlbaren Wohnraums stellt das Land Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung, die mehr Privatsphäre und Selbstversorgungsmöglichkeiten bieten.
Zu den Gemeinschaftsunterkünften gehören umgebaute Bestandsimmobilien, temporäre Wohncontaineranlagen und Neubauten mit langfristiger Perspektive. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist zuständig für den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie für die Durchführung von Vergabeverfahren für Dienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften.
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Ort | Berlin-Tegel, Deutschland |
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