AfD klagt gegen Brandenburgs Regierung: Geheimdienst-Infos gefordert!

Weimar, Deutschland - Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat offiziell eine Verfassungsklage gegen die Landesregierung angekündigt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Innenministerium nicht ausreichend auf eine Anfrage zur Arbeit des Verfassungsschutzes reagiert hat. Laut dem parlamentarischen Geschäftsführer Dennis Hohloch plant die AfD, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, nachdem das Innenministerium Informationen über die Anzahl der Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken verweigert hat. Der Grund für diese Weigerung ist die Wahrung des Staatswohls, da die Offenlegung solcher Informationen den Erkenntnisstand und Aufklärungsschwerpunkte gefährden könnte.
Die AfD beruft sich dabei auf ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Dieses entschied, dass die Mitteilung der Anzahl virtueller Accounts nicht dem Auskunftsverweigerungsrecht unterliegt. Das Innenministerium in Brandenburg bestätigte, dass der Verfassungsschutz insgesamt 287 Accounts betreibt. Die AfD fordert nun detailliertere Informationen, insbesondere zu den Plattformen und den Bereichen wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in denen diese Accounts operieren.
Verfassungsgerichtliche Handlungen und Hintergrund
Die angekündigte Klage ist nicht die erste ihrer Art. Bereits im Jahr 2022 stellte dasselbe Thema eine parlamentarische Anfrage, die die Arbeit des Verfassungsschutzes im Internet betraf, an das Thüringer Verfassungsgericht. Dort gelangte die AfD zu einem Teilerfolg. Die Anfrage war initiiert worden, nachdem die „Süddeutsche Zeitung“ über Praktiken des Verfassungsschutzes berichtet hatte. Die Thüringer Landesregierung hatte damals die Auskünfte ebenfalls aus Geheimhaltungsgründen nach Artikel 67 der Thüringer Verfassung verweigert.
Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs entschied schließlich einstimmig zugunsten der AfD-Abgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann. Sie sollten eingeschränkt Informationen über den Verfassungsschutz erhalten, solange keine Quellen gefährdet werden. Zudem betonte der Präsident des Verfassungsgerichts, Klaus von der Weiden, die Bedeutung des Auskunftsrechts für die demokratische Kontrolle der Behörden.
Kritik am Verfassungsschutz
Die AfD in Brandenburg sieht sich unter dem Verdacht, als „gesichert rechtsextremistisch“ vom Verfassungsschutz eingestuft zu werden. Diese Einschätzung wurde von der Behörde zunächst vorläufig ausgesetzt, nachdem die Ex-Innenministerin Katrin Lange (SPD) den Verfassungsschutzchef Jörg Müller aus dem Amt entließ. Lange war nach einem internen Streit zurückgetreten, und ihr Nachfolger, René Wilke, steht nun an der Spitze des Innenministeriums.
Die Diskussion um die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist zentral für die politischen Geschehnisse in Deutschland. Auf Bundes- und Landesebene gibt es diverse Kontrollmechanismen, unter anderem durch das Bundesministerium des Innern und parlamentarische Kontrollgremien. Diese sind für die Überwachung der Arbeit der Nachrichtendienste und deren Einhaltung der Gesetze zuständig. Bürger haben zudem das Recht, Anfragen zu speicherten Daten zu stellen, und die Medien tragen zur öffentlichen Kontrolle bei.
Die kommenden Wochen dürften im Zeichen dieser Klage und der damit verbundenen Diskussion um den Verfassungsschutz stehen. Das Innenministerium kündigte an, die Ablehnung von Informationen ist nicht willkürlich, sondern dient dem Schutz sensibler operativer Informationen und der Integrität von Ermittlungsverfahren.
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Ort | Weimar, Deutschland |
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