Schwarzarbeit in Reinickendorf: Drei Betriebe geschlossen!

Reinickendorf, Berlin, Deutschland - Ende der vorigen Woche führte das Ordnungsamt Reinickendorf einen umfassenden Aktionstag durch, der sich auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit fokussierte. Dabei arbeiteten die Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 12 eng mit der Zentralen Stelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Berlin zusammen. Ziel dieser Maßnahme waren insbesondere Barber-Shops und Autowerkstätten im Bezirk Reinickendorf.
Im Rahmen des Einsatzes wurden drei Betriebe geschlossen, da sie die Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes nicht erfüllten. Ausserdem stellte das Ordnungsamt mehrere Verstöße gegen das Meldegesetz und das Aufenthaltsgesetz fest. Besorgniserregend war auch, dass mehrere Personen die Angabe ihrer Personalien verweigerten. Darüber hinaus wurden verschiedene Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die unter anderem das Berliner Straßengesetz, die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Preisangabenverordnung und das Verpackungsgesetz betrafen.
Steigende Fälle von Schwarzarbeit in Berlin
Die Situation der Schwarzarbeit in Berlin verschlechtert sich. Bereits im letzten Jahr bearbeitete die Zentrale Stelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mehr Fälle als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 457 Fälle registriert, was einem Anstieg von 14,5 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Auch der wirtschaftliche Schaden durch diese illegalen Praktiken beläuft sich auf über zwei Millionen Euro, während Bußgelder in Höhe von etwa 108.000 Euro vereinnahmt wurden. Es gab 26 Einsätze mit der Polizei, und in 18 Fällen mussten Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden, die auf Anzeigen der Handwerkskammer Berlin basierten.
In diesem Zusammenhang hob Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) die Bedeutung der Kooperation zwischen Polizei, Ordnungsamt und spezialisierten Fachdienststellen hervor. Diese enge Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden, um Rechtssicherheit, Ordnung und Verbraucherschutz im Bezirk zu fördern. Die Ankündigung weiterer Einsätze im Kampf gegen die Schwarzarbeit zeigt das Engagement der Behörden, dieser Problematik entschieden entgegenzutreten und wurde ausdrücklich begrüßt.
Grundlagen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde am 1. August 2004 in Kraft gesetzt und definiert klar die Rahmenbedingungen, unter denen Schwarzarbeit stattfindet. Dazu zählen die Erbringung von Dienstleistungen ohne die notwendigen Meldungen an Sozialversicherungen, das Versäumnis steuerlicher Pflichten und die fehlende Anzeige des Beginns eines Gewerbes. Der Bezirk Pankow hat seit dem 19. November 2020 die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz übernommen.
Insgesamt stellt die Bekämpfung von Schwarzarbeit eine erhebliche Herausforderung dar, sowohl für die Joblandschaft als auch für den Staatshaushalt. Die jüngsten Maßnahmen deuten jedoch auf ein steigendes Bewusstsein und Engagement der Behörden hin, diesem Problem durch gezielte Kontrollen und Einsätze entgegenzuwirken.
Für weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen in der Bekämpfung von Schwarzarbeit in Berlin können die entsprechenden Berichte unter den folgenden Links gefunden werden: Reinickendorf Pressemitteilung, Berliner Zeitung, Pankow Ordnungsamt.
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Ort | Reinickendorf, Berlin, Deutschland |
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