Schock fürs Rentenalter: Gericht weist Geburtsdatum-Änderung zurück!

Schock fürs Rentenalter: Gericht weist Geburtsdatum-Änderung zurück!
Berlin, Deutschland - Eine Frau aus Berlin-Brandenburg hat vor dem Landessozialgericht eine Niederlage im Streit um ihren Renteneintritt erlitten. Ihr Ziel: eine vorgezogene Altersrente, begründet durch ein neues Geburtsdatum in einem neuen Pass. Doch das Gericht entschied, dass der Umwandlungsversuch nicht plausibel sei und Änderungen in den amtlichen Urkunden nur unter „engen Voraussetzungen“ möglich sind. Die Entscheidung des Gerichts fiel unter dem Aktenzeichen L 33 R 333/21.
Die Klägerin kam Anfang der 1980er Jahre nach Deutschland, vorgelegt wurde ihr libanesischer Pass, der 1960 als Geburtsjahr angibt. In der Folge erhielt sie eine Sozialversicherungsnummer, die auf dieser Angabe basierte. 2015 änderte die Frau jedoch ihren Namen und behauptete, tatsächlich 1946 in der Türkei geboren zu sein. Dies untermauerte sie mit einem türkischen Pass von 2014 sowie einem Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister.
Weg zum Gericht
Im Jahr 2017 beantragte die Frau eine Altersrente, die jedoch durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt wurde. Daraufhin nahm das rechtskräftige Verfahren seinen Lauf. In der ersten Instanz entschied das Gericht zugunsten der Klägerin, doch im Berufungsverfahren gab das Landessozialgericht der Rentenversicherung recht.
Eine Revision gegen dieses Urteil ist möglich. Der Senat stellte fest, dass die Klägerin und die im libanesischen Pass verzeichnete Person identisch sind, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die türkischen Urkunden nicht zur besseren Legitimation des Geburtsdatums geeignet sind. Zudem wurde kritisiert, dass das angegebene Geburtsdatum von 1946 erst Ende 1962 registriert wurde, was als ungewöhnlich angesehen wurde.
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Altersrente
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, dass das Rentenrecht bestimmte Anforderungen an das Geburtsdatum stellt. So wird der frühestmögliche und reguläre Rentenbeginn mithilfe eines Rentenbeginnrechners ermittelt, fordernd, dass das Geburtsdatum korrekt angegeben wird. Diese Informationen sind unerlässlich für die Ermittlung der Rentenansprüche und -arten, da Rentenarten, die vor dem 01.01.2008 mit oder ohne Abschläge liegen, nicht berücksichtigt werden.
Die Regelaltersrente kann von fast allen Menschen beansprucht werden, die mindestens fünf Jahre versichert waren – dazu zählen unter anderem auch Zeiten des Krankengeldes und der Kindererziehung. Begonnen 2012 steigt die Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre an, was in Anbetracht der zunehmenden Lebenserwartung als notwendig erachtet wird. Auch hier spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Renteneintritts- und Altersgrenzen eine zentrale Rolle.
Vorzeitige Altersrenten sind im Regelfall nicht möglich, auch nicht mit Abzügen. Eine höhere Flexibilität besteht durch die Möglichkeit des unbegrenzten Hinzuverdienens im Rentenbezug. Der Antrag auf Rente sollte zudem rechtzeitig gestellt werden, idealerweise drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Um eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam, sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.
In diesem Fall bleibt abzuwarten, ob die Klägerin in eine Revision geht und ob sie möglicherweise in der nächsten Instanz dennoch ihren Renteneintritt vorziehen kann. Die Auseinandersetzung wirft Fragen über die strengen Anforderungen an Altersrenten auf und ob die aktuellen Regelungen den individuellen Lebensrealitäten der betroffenen Personen gerecht werden.
Für detaillierte Informationen zu Rentenarten und -leistungen besuchen Sie die Seite der Deutschen Rentenversicherung. Informationen über den Rentenbeginn erhalten Sie auf dem Rentenbeginnrechner. Aktuelle Berichte über den Rechtsstreit finden Sie bei rbb24.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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