Verwaltungsgericht Berlin: Klage gegen CDU-Spende könnte Konsequenzen haben!
Im Verwaltungsgericht Berlin findet am 30. September 2025 eine Klage zur Parteispenden-Sanktionierung der CDU statt.

Verwaltungsgericht Berlin: Klage gegen CDU-Spende könnte Konsequenzen haben!
Am Verwaltungsgericht Berlin wird aktuell ein Verfahren behandelt, das die CDU und ihre Finanzierungspraktiken ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rückt. Am 30. September 2025 fand eine mündliche Verhandlung im Fall VG 2 K 78/24 statt, in dem die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ (DIE PARTEI) die Präsidentin des Deutschen Bundestages verklagt. Der Streit dreht sich um die Sanktionierung der CDU aufgrund zweier Großspenden, die im Jahr 2020 an den Berliner Landesverband der Partei flossen, über die Höhe von rund 800.000 Euro.
Die Klägerin argumentiert, dass es sich bei diesen Spenden um unzulässige Erwartungsspenden handle, da der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma diese zur Zeit vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 überwiesen hätten. In seinen öffentlichen Äußerungen ließ Gröner den Eindruck entstehen, eine Gegenleistung für die Spende zu erwarten. Sowohl Gröner als auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner wiesen die Vorwürfe der Einflussnahme jedoch zurück.
Rechtsstreit über Chancengleichheit
Die Klage von DIE PARTEI zielt darauf ab, die Bundestagsverwaltung zu verpflichten, die Spende als rechtswidrig einzustufen und entsprechende Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. In der Verhandlung wurde die umstrittene Frage erörtert, ob eine konkurrierende Partei ein Einschreiten der Verwaltung verlangen kann. Die Bundestagsverwaltung sieht die Klage jedoch als unzulässig an und argumentiert, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten nicht gegeben seien. Martin Sonneborn, der die Klägerin vertritt, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, was den Verlauf des Verfahrens weiter kompliziert.
In den kommenden Verhandlungsterminen will das Gericht Beweise zu den Umständen der umstrittenen Spenden erheben. Ob am Tag der Verhandlung ein Urteil gefällt wird, ist allerdings ungewiss.
Parteienfinanzierung in Deutschland
Die Diskussion über diese Sachlage fällt in einen sensiblen Kontext der Parteienfinanzierung in Deutschland. Parteien erhalten unterschiedliche Einnahmenquellen, darunter staatliche Mittel, Mitgliedsbeiträge und private Spenden. Es existiert in Deutschland keine Obergrenze für Spenden, jedoch sind Gegenleistungen für Spenden verboten. Großspenden ab einem Betrag von 10.000 Euro müssen in Rechenschaftsberichten aufgeführt werden; Spenden über 35.000 Euro sind unverzüglich der Bundestagspräsidentin zu melden.
Die aktuellen Geschehnisse sind Teil einer breiten Debatte über den Einfluss von Wohlhabenden und Unternehmen auf die Politik und werfen grundlegende Fragen zur Chancengleichheit im politischen Wettbewerb auf. Besonders vor Wahlen, wie der Abgeordnetenhauswahl 2021, steigen die Parteien in der Regel auf Spenden, was den Druck auf die Transparenz und Regeln der Parteienfinanzierung erhöht. Dies hat in der Vergangenheit zu Diskussionen über mögliche Deckelungen und Reformen geführt.
Die kommenden Wochen werden zeigen, welchen Einfluss dieses Verfahren auf die politische Landschaft in Berlin hat und ob es möglicherweise zu einer Neubewertung der bestehenden Regeln zur Parteienfinanzierung kommt. Das Verwaltungsgericht hat sich bereits intensiv mit der Zulässigkeit der Klage befasst, was auf die Relevanz dieser Thematik hinweist.
Weitere Informationen können Sie in den Berichten von Berlin.de, rbb24 und bpb.de nachlesen.