Schockierende Kontrollen in Berlin: Ordnungsämter gehen gegen Hundekot vor!
Ordnungsämter in Marzahn-Hellersdorf führen Kontrollen gegen Hundekot durch, um Hundehalter an ihre Pflichten zu erinnern.

Schockierende Kontrollen in Berlin: Ordnungsämter gehen gegen Hundekot vor!
In Berlin stehen diese Woche die Ordnungsämter besonders im Fokus, da sie umfangreiche Kontrollen zur Beseitigung von Hundekot durchführen. Diese Maßnahmen laufen von Montag bis Sonntag und werden sowohl von uniformierten als auch in Zivil gekleideten Einsatzkräften durchgeführt. Die Kontrolleure sind dabei in stark verschmutzten Bereichen, insbesondere in den vielen Grünanlagen der Stadt aktiv, um Hundehalter an ihre Verantwortung zu erinnern.
Hundehalter, die es versäumen, den Hundekot ihres Vierbeiners zu beseitigen, müssen mit Verwarngeldern von 55 Euro rechnen. In gravierenden Fällen können die Bußgelder sogar bis zu 10.000 Euro betragen. Dies ist Teil eines neuen Bußgeldkatalogs, der vom Berliner Senat verabschiedet wurde. Für das Nichtentfernen von Hundekot oder das Liegenlassen von Hundekotbeuteln sind Strafen zwischen 100 und 350 Euro vorgesehen, was eine deutliche Erhöhung der bisherigen Bußgelder darstellt.
Die gesundheitlichen Risiken
Hundekot kann eine Vielzahl von Bakterien, Keimen und Würmern enthalten, die potenziell Krankheiten bei Menschen und Tieren übertragen können. Dies ist besonders besorgniserregend, da Hunde als Fleischfresser häufig die Überträger solcher Krankheiten sind. Zudem hat Hundekot negative Auswirkungen auf die Umwelt: Er belastet Böden und Grundwasser und trägt zur Überdüngung von Baumscheiben mit Phosphor und Stickstoff bei.
In den Berliner Straßen fallen täglich zwischen 55 und 60 Tonnen Hundekot an, was zu einem ernsthaften Problem für die Stadtreinigung führt, die die Situation als „braune Lawine“ beschreibt. Laut den aktuellen Statistiken sind in Berlin über 131.000 Hunde registriert. Dies führt zu schätzungsweise 252.000 Hundehaufen, die täglich entsorgt werden müssen. Die Zahl der steuerlich erfassten Hunde ist von 111.024 im Jahr 2019 auf 131.440 Ende 2023 gestiegen.
Regionale Unterschiede und Rechte der Hundehalter
Die Regelungen zur Beseitigung von Hundekot sind in Deutschland Ländersache und variieren stark. In Berlin gilt beispielsweise ein Bußgeld von 35 Euro für das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Plätzen. Im Vergleich dazu sind die Bußgelder in anderen Bundesländern unterschiedlich:-
Bundesland | Bußgeld (€) |
---|---|
Baden-Württemberg | 25 – 150 |
Bayern | 20 – 150 |
Brandenburg | 10 – 20 |
Bremen | 35 – 70 |
Hamburg | 30 – 100 |
Niedersachsen | 50 – 100 |
In vielen Gemeinden können auch abweichende Bußgelder verhängt werden. Die Pflicht zur Entsorgung von Hundekot auf öffentlichen Plätzen gilt für alle Hundehalter. Wer dies wiederholt missachtet, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Auch im privaten Bereich kann Hundekot im Garten zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn führen.
Die Berliner Ordnungsämter arbeiten daher intensiv daran, die Bürger über die geltenden Regeln zu informieren und sie zur Einhaltung der Vorschriften zu bewegen. Besonders die unerfreuliche Belastung durch die hohe Anzahl an Hundehaufen in den Grünanlagen führt zu einem verstärkten Handlungsbedarf, um sowohl die Gesundheit der Bevölkerung als auch die Sauberkeit in der Stadt zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den Regelungen und den Bußgeldern bietet bspw. der Bußgeldkatalog.