Kunstfreiheit in Mitte: Neue Regelungen für öffentliche Kunstwerke!
Bezirksamt Mitte beschließt erleichterte Genehmigungen für Kunst im öffentlichen Raum, um kreative Freiheit zu fördern.

Kunstfreiheit in Mitte: Neue Regelungen für öffentliche Kunstwerke!
Am 8. Juli 2025 hat das Bezirksamt Mitte unter der Leitung von Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Nutzung von Kunst im öffentlichen Raum getroffen. Der Beschluss zur Verwaltungspraxis zur Sondernutzung von Kunstwerken soll die Genehmigungsdauer für Kunstwerke, die ohne Wettbewerbsverfahren installiert werden, auf maximal zwei Jahre festlegen. Dies zielt darauf ab, temporäre künstlerische Interventionen zu erleichtern und die Kunstfreiheit zu stärken. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die bisherige Genehmigungspraxis kritisch beleuchtet hat und eine verbindliche Regelung verlangte.
Ein besonders prominentes Beispiel für diese Neuerungen ist die Friedensstatue. Diese bleibt bis zum 28. September 2025 an ihrem bisherigen Standort geduldet, bevor sie zur Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG umzieht. Der neue Standort ist nur etwa 100 Meter entfernt und stellt somit den geforderten räumlichen Bezug zum Museum der Trostfrauen sicher. Die Mietergenossenschaft hat sich bereit erklärt, die Fläche kostenfrei zur Verfügung zu stellen, nachdem eine Abstimmung mit dem Bezirksamt erfolgte. Remlinger bedankte sich bei der MUT eG für die Unterstützung und sicherte eine Hilfe bei der Umsetzung des Umzugs zu.
Förderung von Kunst im städtischen Raum
Der Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum hat in Deutschland eine lange Tradition und wird als essenziell für das kulturelle Profil der Städte betrachtet. Das Präsidium des Deutschen Städtetages diskutierte bereits 2013 in Heilbronn, wie Kunstwerke zu einem positiven Erscheinungsbild beitragen sollen. Die Platzierung von Kunst sollte dabei auf einem Gesamtkonzept beruhen, das planerische und baukulturelle Aspekte berücksichtigt. Auch temporäre künstlerische Interventionen sind Teil dieser Überlegungen, da sie es ermöglichen, aktuelle Themen der Stadtgesellschaft aufzugreifen und neue Perspektiven zu schaffen.
Der Förderverein Kunst im öffentlichen Raum sieht zudem den Zusammenhang zwischen Stadtgestaltung und der Förderung von zeitgenössischer Kunst. Hierbei themaatisiert die Kunst sowohl gegenständliche und figuraler Plastik als auch abstrakte Raumgestaltung. Kunst wird als Ausdrucksmittel für komplexe Lebenserfahrungen und gesellschaftspolitische Fragestellungen angesehen, wodurch sie eine bedeutende Rolle im städtischen Raum spielt.
Gesellschaftliche Relevanz der Kunst
Die Initiative des Bezirksamtes Mitte steht im Einklang mit dem allgemeinen Bestreben, Kunst als aktiven Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren. Die Anerkennung von Kunst im öffentlichen Raum bietet nicht nur einen ästhetischen Mehrwert, sondern fördert auch die Teilhabe der Bürger an kulturellen Prozessen. In diesem Sinne soll Kunst als ein Werkzeug dienen, um die Akzeptanz moderner Ausdrucksformen zu steigern und gleichzeitig den Dialog innerhalb der Stadtgesellschaft zu fördern.
Für weitere Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen und deren Umsetzung steht das Bezirksamt Mitte als Ansprechpartner zur Verfügung. Medien kontaktieren bitte die Pressestelle unter presse@ba-mitte.berlin.de.
Für Interessierte bieten die folgenden Links weiterführende Informationen zu dieser Thematik: berlin.de, staedtetag.de, und kunst-oeffentlicher-raum.de.