Ferienwohnungen in Berlin: Gericht stoppt Zweckentfremdung!

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Bezirksamt Mitte kämpft gegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Neues Urteil verbietet Ferienwohnungen in Wilhelmstraße.

Bezirksamt Mitte kämpft gegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Neues Urteil verbietet Ferienwohnungen in Wilhelmstraße.
Bezirksamt Mitte kämpft gegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Neues Urteil verbietet Ferienwohnungen in Wilhelmstraße.

Ferienwohnungen in Berlin: Gericht stoppt Zweckentfremdung!

In einem bedeutenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen in der Wilhelmstraße als Ferienwohnungen unzulässig ist. Dieses Urteil, das im Rahmen des Verfahrens mit dem Aktenzeichen VG 6 L 65/25 gefällt wurde, bezieht sich auf einen Fall, in dem sich die Eigentümerin auf Bestands- oder Vertrauensschutz berufen wollte. Diese Argumentation wurde jedoch zurückgewiesen. Das Urteil basiert auf einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. September 2023, die die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen eingehend betrachtet hat und somit auch eine weitreichende Bedeutung für das Zweckentfremdungsverbot hat. [berlin.de]

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger zeigte sich in einer Pressemitteilung am 30. September 2025 erfreut über diese Entscheidung, die sie als ermutigend bezeichnete. Das Ziel ist klar: Die Bekämpfung von Ferienwohnungen in genehmigtem Wohnraum und die Schaffung von mehr Platz für dauerhaftes Wohnen in Berlin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass er möglicherweise in der nächsten Instanz angefochten werden könnte.

Rückführung von Ferienwohnungen

Das Oberverwaltungsgericht hat bereits Anfang 2024 entschieden, dass auch bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetzes betriebene Ferienwohnungen unzulässig sein können. In Berlin sind schätzungsweise 1.100 Ferienwohnungen betroffen, die dadurch dem regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden können. Von diesen wurden bereits etwa 300 Ferienwohnungen in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg zurückgeführt [rbb24.de].

Seit 2016 wurden in der Hauptstadt knapp 5.300 Ferienwohnungen gemäß den Vorschriften gemeldet. Darüber hinaus wurden von den Behörden in diesen Jahren über 13.500 Verfahren wegen nicht genehmigter Ferienwohnungsnutzung eingeleitet. Tatsächlich wurden über 8.100 dieser Wohnungen auf Druck der Ämter wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Besonders aktiv zeigen sich die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, wo mehr als 2.000 Ferienwohnungen zurückgeführt wurden.

Bestimmungen des Zweckentfremdungsverbots

Das Zweckentfremdungsverbot sieht vor, dass Vermiter für die Ferienvermietung ihrer Hauptwohnung eine Genehmigung benötigen, die in der Regel nur während ihrer Abwesenheit wirksam ist. Zudem ist die Vermietung einer Nebenwohnung auf höchstens 90 Tage pro Jahr beschränkt, es sei denn, es liegt eine entsprechende Genehmigung vor. Wer mehr als 49 Prozent der Wohnung vermieten möchte, benötigt ebenfalls eine Genehmigung. Andernfalls muss die Wohnung registriert werden, was bereits seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 Pflicht ist. Bislang wurden rund 5.000 Registriernummern für die Vermietung von Ferienwohnungen vergeben [berlin.de/sen].

Insgesamt haben die Bezirksämter seit 2016 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 11 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz verhängt, wobei etwa 4,2 Millionen Euro tatsächlich eingetrieben wurden. Angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage ist die Rückführung von Ferienwohnungen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen von zentraler Bedeutung, um den Wohnraummangel in Berlin zu bekämpfen.