Neue Parkregeln in Charlottenburg: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer!
Neue Parkregelungen in der Charlottenburger Schloßstraße ab dem 2. September 2025 verbessern die Barrierefreiheit für alle.

Neue Parkregeln in Charlottenburg: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer!
Ab sofort gelten neue Parkregelungen in der Charlottenburger Schloßstraße. Diese Änderungen wurden am 2. September 2025 wirksam und betreffen die westliche Straßenseite zwischen Knobelsdorffstraße und Horstweg. Fahrzeuge dürfen dort nur noch parallel zur Fahrtrichtung parken. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gehwege barrierefreier und sicherer zu gestalten, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im südlichen Abschnitt der Schloßstraße.
Besonders problematisch war das Gehwegparken in diesem Bereich, da es die Zugänglichkeit für Bewohner eines angrenzenden Seniorenheims stark beeinträchtigte. Diese mussten in der Vergangenheit oft Umwege über Treppen in Kauf nehmen. Der Beschluss zur neuen Regelung wurde von der Bezirksverordnetenversammlung gefasst und dient der Vermeidung von Behinderungen durch Gehwegparken, wo Gehwege versperrt sind oder Baumscheiben blockiert werden. Vorübergehende Parkeinschränkungen sind im Zuge von Instandsetzungsarbeiten ebenfalls vorgesehen. Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger hebt die steigende Bedeutung der Barrierefreiheit für die Lebensqualität im Bezirk hervor, was die Entwicklungen in der Schloßstraße deutlich unterstreicht.
Barrierefreie Parkplätze und Infrastruktur
Im Rahmen der Bemühungen um Barrierefreiheit fordert die DIN 18040-3 besondere Anforderungen für Parkierungsanlagen. So müssen mindestens 3% der Pkw-Parkstände für Menschen mit Behinderungen reserviert sein. Darüber hinaus sollte mindestens ein Pkw-Parkstand einen Heckausstieg ermöglichen, während eine Kombination mit einem Seitenausstieg zulässig ist. Die notwendigen Mindestmaße für barrierefreie Stellplätze betragen 3,65 m in der Breite und 5,20 m in der Länge. Neben der Dimensionierung ist auch die Ausstattung wichtig: Stellplätze müssen bedarfsgerecht, zielnah ausgewiesen und barrierefrei nutzbar sein.
Die Kennzeichnung dieser Parkstände hat ebenfalls eine zentrale Rolle: Sie muss gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfolgen und durch kontrastreiche Bodenmarkierungen eine klare Erkennbarkeit gewährleisten. Auch die Oberflächengestaltung spielt eine Rolle; so müssen Bewegungsflächen eben und mit einem rutschhemmenden SRT-Wert größer als 55 ausgestattet sein. Weitere Anforderungen betreffen die Zugänglichkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die ebenfalls barrierefrei gestaltet werden müssen.
Schulungen und Weiterbildungen
Um den Fachleuten in der Planung und Umsetzung der barrierefreien Infrastruktur das notwendige Wissen zu vermitteln, werden verschiedene Seminare angeboten. Diese inkludieren Fortbildungen zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach den Normen DIN 18040-3 und DIN 32984. Ein entsprechendes Webinar zum Thema „Öffentlicher Raum“ ist im September 2025 geplant, damit Architekten und Planer sich entsprechend fort- und weiterbilden können.
Zusätzlich finden weitere Webinare, unter anderem über barrierefreie Wohnungen, Herausforderungen für inklusive Spielräume sowie über die Anforderungen an barrierefreie Brandschutzkonzepte nach DIN 18040-1, statt. Diese Veranstaltungen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter Architekten, Ingenieure und Betreiber von Wohnbauten.
Mit diesen Veränderungen und Initiativen wird die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft gestärkt, in der Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Zugänge genießen, wie es auch das Grundgesetz in Artikel 3 und die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 fordern. Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Gebot für eine lebenswerte Umgebung für alle.