BVG-Kontrolle: Student bestraft – Schein statt Ticket!

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Ein Berliner Student wurde bei einer U-Bahn-Kontrolle ohne gültiges Ticket bestraft. Die BVG erklärt die Regeln zur Ticketkontrolle.

Ein Berliner Student wurde bei einer U-Bahn-Kontrolle ohne gültiges Ticket bestraft. Die BVG erklärt die Regeln zur Ticketkontrolle.
Ein Berliner Student wurde bei einer U-Bahn-Kontrolle ohne gültiges Ticket bestraft. Die BVG erklärt die Regeln zur Ticketkontrolle.

BVG-Kontrolle: Student bestraft – Schein statt Ticket!

Ein Vorfall in der Berliner U-Bahn sorgt für Aufregung und Diskussionen über die Ticketkontrollen im öffentlichen Nahverkehr. Am 28. Mai wurde ein Student kontrolliert, der kein gültiges Ticket vorzeigen konnte und dafür bestraft wurde. Er hatte kürzlich seinen Handyvertrag gewechselt und war ohne Internetzugang, weshalb er nur einen Screenshot seines Semestertickets vorzeigen konnte. Leider erkannte die Kontrolleurin den Screenshot nicht als gültigen Nachweis und forderte ihn auf, auszusteigen. Erst nach der Kontrolle gelang es dem Studenten, sich über das kostenlose WLAN am Bahnhof in die App einzuloggen und sein Ticket vorzuzeigen. Dies war jedoch zu spät, da die BVG darauf besteht, dass ein elektronisches Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle präsentiert werden muss, um gültig zu sein. Laut den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg sind Screenshots und Ausdrucke von Handytickets ungültig.

Der Student muss nun innerhalb einer Woche ein gültiges Ticket nachzeigen und 7 Euro Strafe zahlen. Der Fahrgastverband IGEB kritisiert die BVG für eine fehlende Kulanz und mangelnde Informationen für die Fahrgäste. Insbesondere wird die Frist zur Nachzeigung als zu kurz empfunden. Die BVG erklärt, dass Fahrgäste ihr mobiles Endgerät während der gesamten Fahrt betriebsbereit halten müssen. Bestimmte Tickets, wie zum Beispiel das Semester- oder Deutschlandticket, müssen zu Beginn jedes Monats aktualisiert werden, was einen Internetzugang voraussetzt. Einige Fahrgäste haben berichtet, dass das Öffnen der App nicht immer ausreicht, um das Ticket zu aktualisieren. Versäumnisse können zu einem Inkasso-Schreiben mit Forderungen von über 90 Euro führen.

Regeln zur Ticketkontrolle

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, einen gültigen Fahrausweis mit sich zu führen, gemäß den VBB-Tarifbestimmungen. Bei Kontrollen durch das Personal wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) fällig, wenn kein gültiger Fahrausweis vorgelegt werden kann. Es gibt zwei Hauptszenarien, die bei einer Kontrolle auftreten können:

  1. Besitz eines personalisierten BVG-Abos, aber vergessen der fahrCard: In diesem Fall muss der Nachweis innerhalb von 7 Tagen erbracht werden, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro statt der vollen 60 Euro fällig wird.
  2. Keine gültige Fahrkarte zum Zeitpunkt der Kontrolle: Hier ist die Zahlung von 60 Euro erforderlich; die Zahlung kann online oder in Raten erfolgen.

Die BVG hat aktuell etwa 200 Kontrolleur:innen im Einsatz. Interessanterweise erhalten diese keine Prämien oder Provisionen, basierend auf der Anzahl der erwischten Fahrgäste. Die Kontrolleur:innen nutzen seit Oktober 2022 ein neues digitales Prüfsystem, um die Tickets effizient zu kontrollieren.

Vorsicht vor falschen Kontrolleur:innen

Es gibt auch Hinweise darauf, dass gelegentlich kriminelle Elemente als Fahrkartenkontrolleur:innen auftreten. Fahrgäste sollten sich immer einen Ausweis der Kontrolleur:innen zeigen lassen, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich berechtigt sind. Echte Kontrolleur:innen der S-Bahn Berlin fordern ihre Zahlungen niemals in bar, sondern nur per Girocard oder Kreditkarte, und stellen immer einen Feststellungsbeleg und eine Quittung aus. Es ist wichtig, solche Warnungen ernst zu nehmen, um nicht in die Falle von Betrügern zu geraten.

Insgesamt wirft der Vorfall Fragen zur Fairness der Kontrollen und zur erforderlichen Kommunikation zwischen den Verkehrsbetrieben und den Fahrgästen auf. Der Student hat zwischenzeitlich Widerspruch gegen die verhängte Strafe eingelegt und sich auch an die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr gewandt.

Für mehr Informationen zur Ticketkontrolle und den damit verbundenen Regelungen, können Sie die Seiten von BVG und S-Bahn Berlin besuchen.