Berliner Chöre aufgepasst: Fördermittel für 2027 sichern!
Die Senatsverwaltung Berlin fördert 2026-2027 Chöre und Projekte. Anträge bis 3. März 2025. Infos online verfügbar.

Berliner Chöre aufgepasst: Fördermittel für 2027 sichern!
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt ab dem Jahr 2027 finanzielle Mittel für die Basisförderungen an sechs Berliner Chöre, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Daneben werden zusätzlich sieben Einzelprojekte von Chören gefördert. Insgesamt wurden in diesem Jahr 14 Anträge auf Projektförderung sowie 13 Anträge auf Basisförderung zur Beurteilung durch die Jury zugelassen. Die Auswahl der geförderten Projekte liegt in den Händen einer unabhängigen Jury, die aus den Mitgliedern Ulrike Jahn, Ruth Jarre, Claudia Jennings und Hans-Hermann Rehberg besteht. Eine Übersicht der Förderempfehlungen ist als Download verfügbar, ebenso wie eine Checkliste für die fachliche Prüfung der eingereichten Anträge. Für Fragen zur Chorförderung steht die Ansprechpartnerin Kirsten Junglas zur Verfügung, die unter der Telefonnummer 030 90 228 252 erreichbar ist.
Die Ausschreibung der Mittel richtet sich nicht nur an etablierte Chöre, sondern auch an innovative Projekte, die frischen Wind in die Chorszene bringen. Dies wird auch von der Charlottenburg-Wilmersdorf Zeitung hervorgehoben, welche die Möglichkeit zur Beantragung von Einzelprojektförderungen für die Jahre 2026 und 2027 beschreibt. Hierbei können Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles mit mindestens 12 Mitgliedern, die in Berlin ansässig sind, um Förderung ansuchen. Eine professionelle Chorleitung ist dabei Grundvoraussetzung. Ziel dieser finanziellen Unterstützung ist die Aufführung chormusikalischer Werke und die Entwicklung innovativer Ansätze in der Chormusik.
Die Förderung im Detail
Geeignete Projekte sollen vor allem weniger bekannte Komponistinnen und Komponisten sowie neue Werke in den Fokus rücken. Besonders gewünscht sind Aufführungen, die innovative Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik beleuchten. Nicht alle Projekte kommen jedoch infrage: A-Cappella-Projekte sind von dieser Förderung ausgeschlossen, dafür existiert ein separates Programm beim Chorverband Berlin, das auch Nichtmitgliedern offensteht.
Eine vierköpfige Jury wird voraussichtlich im Sommer 2025 über die eingereichten Anträge entscheiden, aber die offiziellen Ergebnisse werden nicht vor Dezember 2025 veröffentlicht. Diese Beurteilung erfolgt auf Grundlage der künstlerischen Qualität und einer fachlichen Einschätzung der Programme. Antragstellende sind daher gut beraten, ihre Projekte sorgfältig vorzubereiten.
Wichtige Termine und Infos
Die Bewerbungsfrist für die Anträge endet am 3. März 2025 um 14:00 Uhr. Es ist wichtig, dass die Anträge rechtzeitig eingereicht werden, da nach dieser Zeitrahmen keine Übertragung mehr möglich ist. Übertragungen, die nach 14:00 Uhr beginnen, werden automatisch abgebrochen. Zudem sollten alle notwendigen Dokumente lesbar hochgeladen werden, da nach Einreichung keine Nachreichungen oder Korrekturen mehr erlaubt sind. Um die Antragstellung zu erleichtern, werden dazu auch Online-Informationsveranstaltungen angeboten.
Eine solche Veranstaltung findet am 12. Februar 2025 von 13:00 bis 14:00 Uhr statt. Interessierte müssen sich bis zum 11. Februar 2025 anmelden und haben während der Veranstaltung die Möglichkeit, schriftliche Fragen im Chat zu stellen. Weitere Informationen sind im entsprechenden Informationsblatt zu finden, während das elektronische Antragsformular und die Upload-Möglichkeiten auf der Plattform egoKüf bereitstehen.