Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu fünf Jahren Haft verurteilt!

Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu fünf Jahren Haft verurteilt!

Berlin, Deutschland - Ein Berliner Bauunternehmer wurde am 17. Juli 2025 wegen Steuerhinterziehung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte als faktischer Geschäftsführer seiner Baufirma Schwarzarbeit organisiert und damit einen Schaden von fast 15 Millionen Euro verursacht. Diese gravierende Entscheidung wurde von der Vorsitzenden Richterin Kristin Klimke getroffen, die feststellte, dass der Unternehmer seit der Gründung der Firma systematisch auf illegale Praktiken setzte, um die Löhne in bar zu zahlen und die entsprechenden Abgaben zu umgehen. Ein Teil seines motivierten Vorgehens war, Geld in seine Heimat Serbien zu transferieren und sich dort als Wohltäter darzustellen, wie rbb24 berichtet.

Das Gericht stellte zudem fest, dass Scheinrechnungen von Subunternehmen erstellt wurden, um das Abfließen der Gelder zu rechtfertigen. Ein weiteres Urteil traf auch eine Büroangestellte des Angeklagten, die wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt wurde. Der Sohn des Bauunternehmers, der in der Firma tätig war, erhielt lediglich eine Verwarnung. Die rechtlichen Konsequenzen für den Hauptangeklagten umfassen die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund sieben Millionen Euro sowie 14 Millionen Euro beim Unternehmen selbst.

Schwarzarbeit als brisantes Thema im Baugewerbe

Schwarzarbeit ist im Baugewerbe ein bekanntes Problem. Wie die-anwalts-kanzlei erläutert, handelt es sich um eine Erbringung von Dienstleistungen ohne ordnungsgemäße Anmeldung und Buchführung oder entsprechende Steuerzahlungen. Dies kann zu ernsten strafrechtlichen Folgen führen, darunter hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Arbeitgeber im Bauwesen laufen Gefahr, nicht nur strafrechtlich haftbar gemacht zu werden, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen zu tragen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten – von Auftraggebern über Unternehmer bis hin zu Lehrlingen – auf Baustellen für etwaige Verstöße verantwortlich sind. Bei der Durchführung von Ermittlungen wird geraten, keine Aussagen zu tätigen und einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Strenge Maßnahmen und Gerichtsurteile

Die finanziellen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Schwarzarbeit sind beträchtlich. Ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg verdeutlicht dies: Ein Kläger, der mehrere Arbeitnehmer ohne ordnungsgemäße Lohnabrechnungen beschäftigte, wurde aufgrund Steuerhinterziehung verurteilt. Das Finanzamt machte den Arbeitgeber gemäß § 42d Einkommensteuergesetz für nicht gezahlte Lohnsteuern verantwortlich. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen im Baugewerbe wurde sogar zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme angesetzt, was eine erhebliche Steuerlast nach sich zieht. Hierzu stellt gtkp fest, dass die hohen Steuernachforderungen und Haftungsbescheide Arbeitgeber in eine prekäre Lage bringen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die besprochenen Urteile und Entwicklungen im Bereich der Schwarzarbeit im Baugewerbe nicht nur die Ernsthaftigkeit des Themas unterstreichen, sondern auch die strengen Maßnahmen der Finanzbehörden und Gerichte gegen solche illegalen Praktiken verdeutlichen. Unternehmer sind gut beraten, sich der Risiken bewusst zu sein und rechtzeitig Maßnahmen zur Legalität zu ergreifen, um schwere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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OrtBerlin, Deutschland
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