AfD als rechtsextrem eingestuft: Politischer Streit eskaliert in Brandenburg!

AfD als rechtsextrem eingestuft: Politischer Streit eskaliert in Brandenburg!

Berlin, Deutschland - Am 17. Juli 2025 hat der Brandenburger Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Entscheidung führt zu intensiven Debatten innerhalb der Politik, insbesondere im Landtag von Brandenburg. Die offizielle Bekanntgabe der Einstufung ist jedoch aufgrund einer Klage der AfD vor dem Verwaltungsgericht Potsdam vorerst ausgesetzt. Innenminister René Wilke (parteilos) äußerte in einer Landtagsdebatte scharfe Kritik an der AfD und betonte, dass die Partei selbst für den Verschluss des Vermerks verantwortlich sei.

Wilke forderte die AfD auf, die Veröffentlichung der Einstufung zu ermöglichen und bezeichnete die Forderung der AfD, die Einstufung zu veröffentlichen, als „mindestens politisch schizophren“. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sieht die Einstufung hingegen als einen „massiven Eingriff in den politischen Wettbewerb“ und fordert eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema.

Rechtliche Auseinandersetzung und Konsequenzen

Die AfD argumentiert, dass die Einstufung diffamierend sei und überprüft werden müsse. Unklar bleibt, ob der Parteivorstand am Donnerstagabend für einen Beschluss zur Veröffentlichung zusammenkommt. Die Hochstufung der AfD als rechtsextrem wurde während der Amtszeit von Wilkes Vorgängerin Katrin Lange (SPD) vorgenommen, die daraufhin den damaligen Verfassungsschutzchef entließ, weil er sie zu spät über die Einstufung informierte. Diese internen Streitigkeiten trugen zu Langes Rücktritt bei.

Zusätzlich zur rechtlichen Auseinandersetzung hat der Verfassungsschutz eine „Stillhaltezusage“ abgegeben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird die AfD vorübergehend nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet, sondern lediglich als Verdachtsfall geführt. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die gravierenden Folgen einer solchen Einstufung für die Partei auszusetzen.

Hintergründe zur Einstufung der AfD

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Einstufung der AfD sind nicht neu. Bereits im Januar 2021 gab es eine ähnliche Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes. Die AfD hat gegen die Einstufung als extremistisch bereits juristische Schritte unternommen. Das Gericht in Köln wird dabei die entscheidende Rolle spielen, da es bereits 2022 die frühere Einstufung der AfD als Verdachtsfall für rechtens erklärte. Der Grund für die Einstufung der AfD als extremistisch liegt in der „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“, die von einem nicht öffentlichen Gutachten von über 1.000 Seiten bestätigte wurde.

Diese jahrelange Prüfung führte dazu, dass die AfD seit 2021 als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ gilt. Die Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Verfassungsschutzbehörden der Länder dokumentieren die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung. Rechtsextremismus wird dabei als Ideologie definiert, die Menschenwert nach Ethnie, Nation oder „Rasse“ bemisst und demokratische Werte missachtet. Die AfD bewegt sich in einem Spannungsfeld von parteiinternen und parteiunabhängigen rechtsextremistischen Strömungen, was in den Verfassungsschutzberichten deutlich wird.

Die aktuellen Entwicklungen bei der AfD lassen nicht nur Fragen zur politischen Ausrichtung der Partei aufkommen, sondern werfen auch ein Licht auf die dynamische Beziehung zwischen extremistischen Bestrebungen und der deutschen Politik insgesamt. Dies zeigt sich besonders in der damit verbundenen politischen und gesellschaftlichen Kontroverse um die rechtsextremen Tendenzen innerhalb der Partei, die immer herausfordernder für die demokratische Grundordnung wird.

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OrtBerlin, Deutschland
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