Berlin fördert E-Mobilität: Jetzt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur sichern!

Ab sofort können Berliner Wohnungsunternehmen Fördermittel für E-Ladeinfrastruktur beantragen, um E-Mobilität zu fördern.

Ab sofort können Berliner Wohnungsunternehmen Fördermittel für E-Ladeinfrastruktur beantragen, um E-Mobilität zu fördern.
Ab sofort können Berliner Wohnungsunternehmen Fördermittel für E-Ladeinfrastruktur beantragen, um E-Mobilität zu fördern.

Berlin fördert E-Mobilität: Jetzt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur sichern!

Ab heute, dem 15. Juli 2025, haben Wohnungsunternehmen in Berlin die Möglichkeit, Fördermittel für die Installation von Ladeinfrastruktur auf ihren Stellplätzen zu beantragen. Dies geschieht im Rahmen eines neuen Fördermoduls des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO), das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ins Leben gerufen wurde. Ziel dieser Initiative ist es, den Mieterinnen und Mietern den Umstieg auf E-Mobilität zu erleichtern und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Die Förderung gilt für die Errichtung von Ladeinfrastruktur, die sowohl auf öffentlich als auch auf nicht-öffentlich zugänglichen Flächen genutzt werden kann.

Die finanzielle Unterstützung umfasst auch den Netzanschluss und die Grundinstallation der Ladestationen. Antragsberechtigt sind nicht nur Wohnungsunternehmen, sondern auch Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie Ladeinfrastrukturanbieter, die mit Wohnungsunternehmen kooperieren. Anträge können bei der IBB Business Team GmbH eingereicht werden. Informationen und das entsprechende Antragsformular sind auf der Webseite www.ibb-business-team.de/welmo zu finden.

Details zur Förderung

Berlin hat gegenwärtig mehr als 5.000 öffentliche Ladepunkte und schätzungsweise 29.800 private Ladepunkte. Bis zum Jahr 2030 wird erwartet, dass rund eine halbe Million Elektrofahrzeuge in der Hauptstadt zugelassen sein werden. Im Rahmen des Förderprogramms WELMO werden seit 2018 nicht nur Ladestationen, sondern auch elektrisch betriebene Fahrzeuge, E-Roller und Pedelecs gefördert. Bis zum 1. Juli 2025 wurden bereits über 7.300 E-Fahrzeuge und 927 Taxis beantragt, sowie rund 2.070 Ladepunkte und mehr als 170 Beratungen zur Elektromobilität.

Die Fördermittel dienen nicht nur der Errichtung von Ladeinfrastruktur, sondern auch der Elektrifizierung gewerblicher Flotten. Diese Initiative zielt darauf ab, den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Zu den verschiedenen Förderarten gehören unter anderem Zuschüsse für Nutzfahrzeuge und batterieelektrische Fahrzeuge von bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug, abhängig von der Art des Fahrzeugs.

Zuschüsse und Antragstellung

Die Zuschüsse für Ladeinfrastruktur umfassen 50% der Gesamtkosten, jedoch mit festen maximalen Beträgen, die je nach Ladepunktkategorie variieren. Normalladeinfrastrukturen bis 22 kW erhalten bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt, während Schnellladeinfrastrukturen über 22 kW bis zu 30.000 Euro pro Punkt gefördert werden können.

Der Verfahrensablauf für die Antragstellung umfasst mehrere Schritte, darunter die Registrierung im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB. Die Unternehmenszwecke müssen die Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs bedingen, und die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Zusätzlich unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und hat dazu von 2017 bis 2021 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wurde ein weiteres Fördervolumen von 300 Millionen Euro gestartet, um neben großen auch kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, die häufig nicht die Ressourcen haben, um solche Investitionen allein zu stemmen. Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der Investitionskosten betragen und umfasst auch Kosten für Netzanschlüsse und Pufferspeicher.

Die Initiative zur Förderung der Elektromobilität in Berlin spiegelt das Ziel wider, die Hauptstadt bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Diese Maßnahmen sind zunächst als De-minimis-Beihilfe angelegt, mit einem maximalen Förderrahmen von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren. Das Engagement Berlins im Bereich der Elektromobilität setzt wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung der Stadt und deren Infrastruktur.