Dr. Kathrin Herrmann: Neuer Tierschutz-Standort für Berlin!

Dr. Kathrin Herrmann: Neuer Tierschutz-Standort für Berlin!

Berlin, Deutschland - Am 15. Juli 2025 hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin eine einvernehmliche Regelung im arbeitsrechtlichen Güterichterverfahren mit der Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann getroffen. Dr. Herrmann wird ab sofort für ein universitäres Forschungsprojekt im Ausland tätig sein und erhält dafür tariflichen Sonderurlaub. Ihre Rückkehr in den Dienst des Landes Berlin ist für Anfang 2027 vorgesehen. Die Senatsverwaltung drückt ihre Dankbarkeit für Dr. Herrmanns Verdienste um den Tierschutz in Berlin aus und würdigt ihre fachliche Kompetenz, die maßgeblich zu den Fortschritten im Tierschutz beigetragen hat.

Dr. Herrmann ist seit November 2020 Landestierschutzbeauftragte von Berlin. Sie ist nicht nur europäische Fachtierärztin für Tierschutz, Tierethik und Tierschutzrecht, sondern hat auch im Bereich der biomedizinischen Wissenschaften promoviert. Bevor sie diese Position einnahm, war sie fast ein Jahrzehnt als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Landesamt für Gesundheit und Soziales tätig. Zu ihren Aufgaben dort gehörte die tierschutzrechtliche und wissenschaftliche Prüfung von Tierversuchsanträgen sowie die Überwachung von Versuchstierhaltungen.

Forschungsprojekte und internationale Expertise

Dr. Herrmann wird an Forschungsprojekten in den USA und Australien teilnehmen, um ihre internationale Expertise im Bereich Tierschutz zu erweitern. Bereits seit 2017 arbeitet sie am Center for Alternatives to Animal Testing (CAAT) der Johns Hopkins University in den USA und lehrt zudem weiterhin online an derselben Institution. Zudem initiierte sie 2019 einen Sammelband, der kostenlos heruntergeladen werden kann, mit dem Titel „Animal Experimentation: Working Towards a Paradigm Change“.

Zu ihren weiteren Arbeitsfoki zählen die landwirtschaftliche Tierproduktion und deren Einfluss auf das Klima sowie die Umweltverschmutzung und Zoonosen. Diese Themen sind von großer Relevanz, insbesondere in einem internationalen Kontext, wo der gesellschaftliche Stellenwert des Tierschutzes stark variiert und oft nicht alle Grundbedürfnisse der Tiere ausreichend abgedeckt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus diesen Bereichen werden für die zukünftige Tierschutzpolitik in Berlin von essenzieller Bedeutung sein.

Tierschutz rechtlich verankert

Der Tierschutz hat weltweit unterschiedliche rechtliche Grundlagen, aber in den meisten Staaten existieren Bestimmungen zum Schutz der Tiere. Während Länder wie die Schweiz ein relativ strenges Tierschutzgesetz haben, ist die rechtliche Situation in Deutschland strenger, insbesondere was die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund betrifft. In der Schweiz etwa ist dies straflos, was im Gegensatz zur deutschen Rechtslage steht.

Das Konzept der Tierwürde, das in der Schweiz einzigartig ist und einen Meilenstein im Tierschutzrecht darstellt, verleiht Tieren unabhängig von ihrer Empfindungsfähigkeit einen gesetzlichen Wert. Internationaler Austausch und verbindliche Normen gewinnen zunehmend an Bedeutung, um den Tierschutz zu stärken und weiterzuentwickeln. Initiativen wie der 2016 erstellte „Model Animal Welfare Act“ von World Animal Net unterstreichen die Notwendigkeit eines globalen Dialogs bei der Tierschutzgesetzgebung.

Die fortlaufende Arbeit von Dr. Herrmann verspricht, neue Perspektiven in die Berliner Tierschutzpolitik einzubringen und die internationale Zusammenarbeit im Tierschutz zu fördern. Ihr Engagement wird nicht nur auf lokaler, sondern auch auf globaler Ebene einen nachhaltigen Einfluss haben.

Weitere Informationen zur Thematik bieten die Webseiten der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, der Landestierschutzbeauftragten sowie von Tier im Recht.

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OrtBerlin, Deutschland
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