AfD zieht Eilantrag zurück: Kampf um den rechtsextremen Status geht weiter!

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Der Verfassungsschutz stufte die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein. Jetzt zieht die Partei ihren Eilantrag zurück.

Der Verfassungsschutz stufte die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein. Jetzt zieht die Partei ihren Eilantrag zurück.
Der Verfassungsschutz stufte die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein. Jetzt zieht die Partei ihren Eilantrag zurück.

AfD zieht Eilantrag zurück: Kampf um den rechtsextremen Status geht weiter!

Am 24. Juli 2025 sorgte die Brandenburger AfD für Schlagzeilen, als sie ankündigte, ihren Eilantrag gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ zurückzuziehen. Diese Entscheidung fiel nach einer Sitzung im Umlaufverfahren und kommt nach einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz Brandenburg, der die Partei seit Mai als rechtsextrem eingestuft hat. Doch die rechtlichen Mühlen mahlen weiter, denn die Klage im Hauptverfahren bleibt bestehen.

Rene Springer, der Landesvorsitzende der AfD, kritisierte die Arbeit des Verfassungsschutzes scharf und sprach von einer „politischen Instrumentalisierung“. Er forderte Innenminister René Wilke auf, den Vermerk zur Einstufung endlich zu veröffentlichen. Im Hintergrund zieht sich die Debatte über die Einstufung der AfD als rechtsextrem weiter, insbesondere da ähnliche Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits als rechtsextremistisch eingestuft wurden rbb24 berichtet, dass ….

Rechtliche Auseinandersetzungen und Auswirkungen

Die rechtlichen Schritte der AfD haben bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Laut Informationen der Tagesschau wurde die Beschwerde der Partei vor Gericht abgelehnt. Die Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ ist mittlerweile rechtskräftig, während das Verfahren zur Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ weiterhin läuft. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte im Mai 2024 entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen durfte.

Die AfD versuchte, die Einstufung anzufechten, doch das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen sein Urteil zu, da es sich um die Anwendung bekannter Vorschriften handelte. Die Klage der AfD wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt, was die Rechtskraft der Einstufung als Verdachtsfall bestätigte. Die Diskussion um die Hochstufung der AfD zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hat zwar erst Anfang Mai 2025 begonnen, könnte aber in den kommenden Jahren noch weiter an Brisanz gewinnen.

Öffentlichkeit und Transparenz

Die Forderung von Rene Springer nach mehr Transparenz über die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zeigt die Bemühungen der AfD, das öffentliche Bild der Partei zu wahren und sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Die Debatte rund um die AfD ist nicht nur ein politisches Thema, sondern auch ein gesellschaftliches, da sie die Wahrnehmung der extremen Rechten in Deutschland beeinflusst.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und welche Rolle die Öffentlichkeit in diesem dynamischen Konflikt spielen wird. Die Brandenburger AfD könnte sich durch die Rücknahme des Eilantrags strategisch neu positionieren, während sie gleichzeitig für die Veröffentlichung der Einstufung kämpft und die politische Diskussion um ihre Rolle in der deutschen Demokratie intensiviert.