Lärmschutz unter Druck: Bezirksamt fordert Maßnahmen für Brückenbau!

Lärmschutz unter Druck: Bezirksamt fordert Maßnahmen für Brückenbau!

Berlin, Deutschland - Am 24. Juli 2025 hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Bundesregierung und die Autobahngesellschaft aufgefordert, freiwillige Lärmschutzmaßnahmen für den Neubau der Westend- und Ringbahnbrücke in Berlin zu ergreifen. Diese Forderung kommt im Kontext der geplanten Wiedererrichtung der Autobahnbrücken der A100, die von der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) verantwortet wird. Interessant ist, dass dieser Neubau ohne ein ursprünglich notwendiges Planfeststellungsverfahren erfolgen soll.

Die Diskussion um Lärmschutz gewinnt zusätzlich an Brisanz, da bei einer Neubau-Trasse andere Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen bestehen würden. Bei der Rückkehr zur alten Trasse, auf der die Brücken wieder aufgebaut werden, sind laut geltendem Recht jedoch keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger macht deutlich, dass es inakzeptabel wäre, wenn der Bund und die Autobahngesellschaft auf aktive Lärmschutzmaßnahmen verzichten würden. Er fordert klare Zusagen vom Bund, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen als freiwillige Leistungen umgesetzt werden, um die Anwohner nicht unter dem Zeitdruck der Autobahnsanierung leiden zu lassen.

Abriss und Entschädigung

Zusätzlich zu diesen planerischen Aspekten wurde am Freitag der Abriss der Ringbahnbrücke an der A100 in Berlin gestartet, wie rbb24 berichtet. Für die Anwohner in Berlin-Charlottenburg wird eine Entschädigung für die Lärmbelästigung angeboten, die in diesem Zeitraum von 10. bis 17. April 100 Euro pro Kopf und Nacht beträgt. Diese Entschädigung gilt für Anwohner der Dernburgstraße, die zur A100 hin ausgerichtet sind. Auch wenn keine Übernachtungskosten anfallen, ist die Entschädigung auf 100 Euro pro Person gedeckelt.

Die geplanten Abrissarbeiten, die voraussichtlich acht Tage andauern werden, sind aufgrund der damit verbundenen Lärmmessungen von erheblichem Interesse. Der Baulärm kann Werte über 60 Dezibel erreichen, was beispielsweise das Verstehen von Fernsehergeräuschen erheblich erschwert. Während der Bauarbeiten ist zudem mit lärmintensiven Tätigkeiten zu rechnen, die möglicherweise auch an Wochenenden oder nachts stattfinden können.

Rechte der Anwohner

Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Anwohner in Deutschland zwar verpflichtet, ein gewisses Maß an Baulärm zu tolerieren, doch sie haben auch Rechte. So können sie Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen geltend machen, insbesondere wenn die gesetzlichen Immissionsrichtwerte überschritten werden oder wenn die Bauzeiten nicht eingehalten werden. Die erlaubten Betriebszeiten für Baumaschinen in Wohngebieten sind in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten grundsätzlich untersagt.

Betroffene Anwohner haben außerdem die Möglichkeit, auf Mietminderungen aufgrund von Baulärm zu bestehen, sofern sie die Lärmbelästigung dokumentieren. Bei übermäßigem Lärm können sie sich an die zuständigen Behörden wenden und im Ernstfall rechtliche Schritte einleiten. Gesundheitliche Auswirkungen von Dauerbelastungen durch Lärm können unter anderem Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten umfassen. Daher sind sowohl technische Lösungen zur Lärmreduzierung als auch psychologische Strategien zur Stressbewältigung von Bedeutung.

Die gegenwärtigen Entwicklungen rund um den Neubau und den Abriss der Brücken werfen bedeutende Fragen zu den Rechten der Anwohner auf und zeigen die Dringlichkeit eines sinnvollen Lärmschutzkonzepts auf.

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OrtBerlin, Deutschland
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