Gemäß einem Bericht von www.tagesspiegel.de, hat die Senatsfinanzverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Antonin Brousek (fraktionslos) bestätigt, dass die Steuerzahler allein im November 333.005,89 Euro für das Ruhegehalt früherer Mitglieder des Berliner Senats und früherer Staatssekretäre aufbringen mussten. Seit 1994 fielen für Ex-Senatoren und frühere Staatssekretäre mehr als 23 Millionen Euro an Ruhegehältern an. Es befinden sich 31 ehemalige Staatssekretäre im einstweiligen Ruhestand, und seit der Regierungsübernahme durch Rot-Rot-Grün wurden 24 Staatssekretäre mit Anspruch auf Ruhegehalt in den Ruhestand geschickt. Die hohen Ruhegehälter für entlassene Staatssekretäre haben finanzielle Auswirkungen auf die Berliner Steuerzahler und werfen die Frage auf, ob es sinnvoll ist, hochqualifizierte Beamte mit viel Erfahrung nicht in der Verwaltung einzusetzen. Die Unfähigkeit der Finanzverwaltung, genaue Angaben zu den Personen zu machen, stößt auf Kritik, da Transparenz gefordert wird, wer von ihrer Arbeit finanziert Urlaub macht. Die frühere Gesetzesinitiative, entlassenen Staatssekretären den Weg zurück in die Verwaltung zu ebnen, wurde vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 abgelehnt. Die Forderung nach einem neuen Vorstoß für ein Rückkehrrecht für entlassene Staatssekretäre wird erneut diskutiert, um ihre Erfahrung in der Verwaltung einzusetzen. Die Diskussion um die hohen Ruhegehälter und die fehlende Transparenz in Bezug auf die Empfänger wirft weiterhin Fragen auf und sorgt für kontroverse Debatten in Berlin.
NAG Redaktion
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