Klimaschutz vs. Gesundheitsschutz: Der neue Verordnungsentwurf sorgt für Kontroversen
Am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett über eine entscheidende Gefahrstoffverordnung abstimmen, die Auswirkungen auf den Bau- und Sanierungssektor hat. Diese neue Regelung beeinflusst, wer bei der Sanierung von Gebäuden für die Überprüfung von Asbest verantwortlich ist, einer Substanz, die in vielen vor 1993 erbauten Häusern zu finden ist.
Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußert Bedenken über die aktuellen Bestimmungen, die potenziell die Gesundheitsrisiken von Bauarbeitern in den Hintergrund drängen könnten. Pakleppa betont, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form weder den erforderlichen Schutz der Beschäftigten noch Umweltstandards gewährleistet.
Die geänderte Verordnung sieht vor, dass Bauherren lediglich verpflichtet sind, bereits vorliegende Informationen über möglicherweise vorhandene Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen. Sollte es keine entsprechenden Informationen geben, besteht für sie keine Pflicht zur Durchführung einer Asbestuntersuchung. Diese Vorgänge könnten gravierende Konsequenzen haben, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Verantwortung auf die Baufirmen übertragen wird, die dann eigenständig die Gebäude auf Asbest prüfen müssen.
Ein häufiges Problem bei Sanierungsprojekten ist die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke. Hierdurch könnte es dazu kommen, dass jede Firma ihre eigene Untersuchung beauftragen muss, was zu höheren Kosten und zeitlichen Verzögerungen bei Sanierungen führt. Pakleppa warnt davor, dass die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Bauherren und Baufirmen somit stark beeinträchtigt wird und das Potenzial für eine ordnungsgemäße Sanierung in Gefahr gerät.
Die Frage nach der Verantwortung im Bauwesen steht im Mittelpunkt der Diskussion. Die befürchtete Verzögerung der energetischen Sanierung könnte ein Grund dafür sein, dass die Regierung zögert, eine umfassende Überprüfungspflicht für Bauherren einzuführen. Pakleppa stellt jedoch klar, dass im Zweifelsfall immer eine technische Untersuchung nach Asbest durchgeführt werden sollte, unabhängig von den finanziellen Auswirkungen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sowohl Klimaschutz als auch Gesundheitsschutz Hand in Hand gehen, ohne dass eines auf Kosten des anderen vernachlässigt wird. Der aktuelle Verordnungsentwurf verwässert die zuvor erzielten Fortschritte im Arbeits- und Gesundheitsschutz und könnte die Bauarbeiter einem unnötigen Risiko aussetzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sanierungsbranche vor einer möglichen Krise steht, wenn die verabschiedeten Maßnahmen nicht überdacht werden. Die Interessen der Bauarbeiter sollten Priorität haben, um sicherzustellen, dass sie nicht in einer ungerechten Situation gefangen werden, in der ihre Gesundheit riskiert wird, um Klimaziele zu erreichen. Eine konstruktive Diskussion und eine Rückkehr zu einer integrativen und gesundheitsschützenden Herangehensweise sind dringend erforderlich.
Berlin steht am Wendepunkt, und die Entscheidungen, die jetzt getroffen werden, werden weitreichende Folgen für die Bauindustrie und die Gesundheit der Beschäftigten haben.