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Berliner Bezirk Neukölln übt Vorkaufsrecht für Wohnhaus aus – Hoffnung auf Erhalt der Sozialstruktur trotz Bundesgerichtsurteil

Der Berliner Bezirk Neukölln plant, wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet auszuüben. Laut Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) umfasst das Gebäude in der Weichselstraße 21 Wohnungen mit rund 50 Mietern und zwei Gewerbeeinheiten.

In der Vergangenheit war es in Berlin üblich, dass Bezirke ihr Vorkaufsrecht in sozialen Schutzgebieten zugunsten kommunaler Gesellschaften ausübten, um Bewohner vor starken Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Im November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass die Annahme, dass ein anderer Käufer die Mieter verdrängen könnte, keine ausreichende Grundlage für das Vorkaufsrecht ist. Seitdem ist die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Berliner Milieuschutzgebieten praktisch zum Erliegen gekommen.

Im konkreten Fall des Wohnhauses in Neukölln sieht der Bezirk jedoch eine Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Grund dafür ist der schlechte bauliche und städtebauliche Zustand des Gebäudes. Das Bezirksamt hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, um das Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Letztendlich wird dies jedoch nur realisiert, wenn das Amt einen Käufer findet. In der Regel handelte es sich dabei in der Vergangenheit um kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften, die ebenfalls als gemeinnützig gelten.

Um Vorkaufsrechte in Berliner Milieuschutzgebieten wieder im Umfang wie vor der Gerichtsentscheidung ausüben zu können, müsste das Baugesetzbuch auf Bundesebene geändert werden.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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