Der Berliner Bezirk Neukölln plant, wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet auszuüben. Laut Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) umfasst das Gebäude in der Weichselstraße 21 Wohnungen mit rund 50 Mietern und zwei Gewerbeeinheiten.
In der Vergangenheit war es in Berlin üblich, dass Bezirke ihr Vorkaufsrecht in sozialen Schutzgebieten zugunsten kommunaler Gesellschaften ausübten, um Bewohner vor starken Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Im November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass die Annahme, dass ein anderer Käufer die Mieter verdrängen könnte, keine ausreichende Grundlage für das Vorkaufsrecht ist. Seitdem ist die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Berliner Milieuschutzgebieten praktisch zum Erliegen gekommen.
Im konkreten Fall des Wohnhauses in Neukölln sieht der Bezirk jedoch eine Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Grund dafür ist der schlechte bauliche und städtebauliche Zustand des Gebäudes. Das Bezirksamt hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, um das Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Letztendlich wird dies jedoch nur realisiert, wenn das Amt einen Käufer findet. In der Regel handelte es sich dabei in der Vergangenheit um kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften, die ebenfalls als gemeinnützig gelten.
Um Vorkaufsrechte in Berliner Milieuschutzgebieten wieder im Umfang wie vor der Gerichtsentscheidung ausüben zu können, müsste das Baugesetzbuch auf Bundesebene geändert werden.