Neuer Eröffnungstermin für Parkzonen in Tempelhof-Schöneberg bekannt!

Tempelhof-Schöneberg kündigt neue Parkzonen an. Eröffnung zum 1. August 2025, Gebührenstruktur und Anträge im Fokus.
Tempelhof-Schöneberg kündigt neue Parkzonen an. Eröffnung zum 1. August 2025, Gebührenstruktur und Anträge im Fokus. (Symbolbild/MB)

Neuer Eröffnungstermin für Parkzonen in Tempelhof-Schöneberg bekannt!

Berlin, Deutschland - Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat einen neuen Eröffnungstermin für die Parkzonen 90 und 91 bekanntgegeben. Diese Zonen werden am 1. August 2025 offiziell eröffnet. Sie sind rund um die Gartenstadt Tempelhof angesiedelt und zielen darauf ab, die Parkraumsituation in diesem Bereich zu regulieren und zu verbessern. Bereits beantragte Parkberechtigungen bleiben bis zum 31. Juli 2027 gültig und gelten für alle ausgestellten Bewohnerparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen, unabhängig vom Enddatum. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen regeln zudem die Gültigkeit dieser Genehmigungen.

Für Fahrzeugführende, die noch keinen schriftlichen Antrag auf eine Vignette gestellt haben, wird empfohlen, dies möglichst zeitnah nachzuholen. Das Amt für Bürgerdienste und die Straßenverkehrsbehörde sind zudem dabei, alle ausstehenden Anträge auf Parkausweise und Sondergenehmigungen zu bearbeiten. Weitere Informationen zu den Anträgen sind auf der Webseite des Bezirksamtes zu finden, darunter auch Links für die Antragstellung (Berlin.de).

Parkraumbewirtschaftung in Berlin

Die Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung sind Teil eines umfassenden Konzepts, das darauf abzielt, den begrenzten Parkraum in Berlin zu regulieren. Diese Praxis wird weltweit in urbanen Räumen angewendet und ist in allen bedeutenden europäischen Metropolen etabliert. In Berlin wird die Parkraumbewirtschaftung auf alle Bereiche innerhalb des inneren S-Bahnrings ausgeweitet, was auch Maßnahmen zur Luftreinhaltung unterstützt. Diese Maßnahmen sind nicht nur umweltpolitisch motiviert, sondern tragen auch dazu bei, den Parkdruck in stark frequentierten Gebieten zu verringern.

Einige positive Effekte der bisherigen Parkzonen zeigen sich bereits. Nach der Einführung der ersten Zonen in Pankow wurde ein Rückgang des Parkdrucks um bis zu 20 Prozent festgestellt. Außerdem sinken die Parkverstöße und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigt. Die Regelungen bieten zudem privilegierte Zugangsrechte für Anwohner_innen, Handwerker_innen, Schichtdienstarbeitende und Schwerbehinderte, die alle vignetten oder Ausnahmegenehmigungen erhalten können (Berlin.de).

Zukünftige Entwicklungen und Gebührenanpassungen

Parallel zu den neuen Parkzonen plant Berlin auch eine Anpassung der Gebühren für Anwohnerparkausweise. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hatte ursprünglich Gebühren von 360 Euro pro Jahr gefordert, konnte sich jedoch mit der SPD-Fraktion auf 160 Euro pro Jahr einigen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und die CDU unterstützen diese Gebührenerhöhung ebenfalls. Diese Änderungen betreffen potenziell Zehntausende Bewohner in zahlreichen Stadtteilen, in denen Anwohnerparkausweise üblich sind, wie Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte.

Trotz dieser Änderungen gibt es auch Bezirke wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Reinickendorf, die keine Parkzonen haben und somit keine Kosten für Parkausweise anfallen. Aktuell kostet ein Anwohner-Parkausweis in Berlin 20,40 Euro für zwei Jahre (10,20 Euro pro Jahr), während die durchschnittlichen Kosten in Berlin jährlich bei etwa 37 Euro liegen. Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass Hamburg beispielsweise 130 Euro pro Jahr für einen Anwohnerparkausweis verlangt, was die Berliner Gebühren höher erscheinen lässt (Berliner Kurier).

Details
OrtBerlin, Deutschland
Quellen