Wartezeiten auf Bestattungen in Berlin: Angehörige leiden!
In Berlin warten Angehörige häufig wochenlang auf Bestattungstermine. Gründe sind Personalengpässe und Dokumentenmangel.

Wartezeiten auf Bestattungen in Berlin: Angehörige leiden!
In Berlin sehen sich Angehörige oft mit langen Wartezeiten konfrontiert, wenn es um die Terminierung von Bestattungen geht. Laut rbb24 müssen Hinterbliebene häufig wochenlang auf einen Bestattungstermin warten. Diese Verzögerungen können verschiedene Ursachen haben, darunter fehlende Dokumente oder Personalmangel. Zudem wird die Bestattungsgenehmigung in der Regel beim zuständigen Standesamt beantragt, was ebenfalls zeitaufwendig sein kann.
Ein weiteres Problem ist, dass Friedhofsverwaltungen, insbesondere städtische, oft schwer erreichbar sind. Dies führt nicht nur zu Frustration, sondern verlängert auch die Zeit bis zur Beisetzung der Verstorbenen erheblich. In Steglitz-Zehlendorf wurde ein Online-Kalender eingeführt, um die Terminfindung zu erleichtern, während in Reinickendorf ein Baggerfahrer fehlte, was ebenfalls zu Verzögerungen führte.
Regeln und Fristen für Bestattungen
In Berlin gilt, dass für Erdbestattungen keine gesetzliche Frist existiert. Allerdings muss für Urnenbestattungen eine Frist von sechs Monaten eingehalten werden. Religiöse Gruppen, insbesondere Muslime, verlangen aus Glaubensgründen oft eine zeitnahe Beisetzung. In Brandenburg hingegen müssen Erdbestattungen innerhalb von zehn Tagen nach dem Todesfall durchgeführt werden.
Auf ländlichen Friedhöfen ist die Situation häufig etwas anders. Hier gibt es oft nur wenige Bestattungen pro Jahr, was die Verfügbarkeit von Personal einschränkt. Entsprechend können Leichname durch Einbalsamierung oder Kühlung mehrere Wochen aufbewahrt werden. Abschiednahmen am offenen Sarg werden nach acht Wochen nicht mehr empfohlen, und die Kosten für die Kühlung während längerer Wartezeiten werden in der Regel von den Angehörigen getragen.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bestattungspflicht in Deutschland haben ihren Ursprung im Mittelalter und sind stark von der christlichen Tradition geprägt. Laut bestatter.de wurde die erste gesetzliche Regelung zur Bestattungspflicht im Allgemeinen Preußischen Landesrecht von 1806 festgelegt. Demnach sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet, die Beerdigung zu veranlassen, es sei denn, der Verstorbene hat selbst vorgesorgt, beispielsweise durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung.
Die Bestattungspflicht ist von der Kostentragungspflicht zu unterscheiden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1968 BGB) verankert ist. Sie regelt, wer für die Kosten der Bestattung aufkommen muss. Der Erbe des Verstorbenen ist grundsätzlich für die Bestattungskosten verantwortlich, kann jedoch unter bestimmten Umständen von dieser Pflicht befreit werden, wenn er die Kosten nicht tragen kann.
Die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Bestattungen verdeutlichen die Notwendigkeit für Reformen und eine bessere Organisation der entsprechenden Abläufe, um den Bedürfnissen der Hinterbliebenen gerecht zu werden und ihnen den Abschied zu erleichtern.