E-Scooter-Chaos in Berlin: Klage soll Gehwege schützen!
Berlin kämpft mit einer Zunahme falsch abgestellter E-Scooter. Klagen zielen auf bessere Verkehrsordnung und Sicherheit ab.

E-Scooter-Chaos in Berlin: Klage soll Gehwege schützen!
Die Zahl der falsch abgestellten E-Scooter in Berlin hat sich in den letzten Monaten dramatisch erhöht. Laut rbb24 registrierte die Polizei vom 1. Januar bis 31. Juli 2023 insgesamt 19.339 Verstöße. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg auf mehr als 2.750 Verstöße pro Monat und stellt fast eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr dar, als noch 10.943 Verstöße festgestellt wurden.
Besonders kritisiert wird, dass viele E-Scooter auf Gehwegen, Radverkehrsanlagen und in Fußgängerzonen abgestellt werden. Dieser Zustand sorgt nicht nur für Ärger bei Fußgängern und Sehbehinderten, sondern auch für ernsthafte Sicherheitsbedenken. Mit der seit dem 1. September 2023 gültigen Änderung des Tatbestandskatalogs können die Behörden zwischen zwei Arten von Verstößen unterscheiden: einmal die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen von E-Scootern und zum anderen die Gefährdung von Fußgängern.
Rechtsstreit um E-Scooter-Abstellplätze
Die Problematik hat nun auch rechtliche Konsequenzen. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) hat eine Klage gegen das Land Berlin eingereicht, die am 1. Oktober vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Der Tagesspiegel berichtet, dass die Klage darauf abzielt, das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen zu verbieten und feste Abstellplätze einzuführen. Rechtsanwalt Michael Richter, der die Klage vertritt, hofft auf ein Ende des aktuellen Freefloating-Modells, das die Anbieter von E-Scootern bislang privilegiert hat.
Der Vorsitzende des ABSV, Dietmar Polok, beschreibt die falsch abgestellten E-Scooter als erhebliche Unfallgefahr, die die Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderungen gefährdet. Der ABSV fordert daher die Rücknahme der Sondernutzungserlaubnis, die er als rechtswidrig ansieht. Trotz der bereits bestehenden 257 Jelbi-Stationen für E-Scooter bleibt die Situation auf den Gehwegen unbefriedigend.
Zunehmende Unfallzahlen und Reformbedarf
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass fast die Hälfte der E-Scooter-Unfallopfer unter 25 Jahre alt sind, während die Gesamtzahl der Verletzungen und Unfälle mit E-Scootern drastisch ansteigt. ADAC berichtet, dass bei den geplanten Neuregelungen zur Elektrokleinstfahrzeugverordnung die Verkehrssicherheit im Fokus steht. Diese Neuerungen sollen für mehr Ordnung auf den Straßen sorgen und beinhalten unter anderem, dass das Parken von Sharing-E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen künftig verboten wird.
Die deutschen Regelungen schreiben vor, dass E-Scooter nur auf Radwegen fahren dürfen, während sie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein dürfen, wenn dies durch Zusatzzeichen freigegeben ist. Zukünftig sollen E-Scooter auch mit Blinkern ausgestattet und über getrennte Vorder- und Rückbremsen verfügen. Angesichts der aktuellen Problematik könnte sich also deutlich ändern, wie E-Scooter in Berlin genutzt und abgestellt werden dürfen, was erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Anbieter haben könnte.
Insgesamt zeigen die Entwicklungen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um sowohl die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten als auch eine geordnete Nutzung der E-Scooter zu ermöglichen.