Umbau im Samariterviertel: Bezirksamt stoppt illegale Wohnraumänderungen!
Friedrichshain-Kreuzberg fördert den Erhalt sozialer Wohnräume: Umbau einer 3-Zimmer-Wohnung aufgedeckt und zurückgebaut.

Umbau im Samariterviertel: Bezirksamt stoppt illegale Wohnraumänderungen!
Am 3. Juli 2025 setzt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein deutliches Zeichen gegen unzulässige bauliche Veränderungen in sozialen Erhaltungsgebieten. In der Pressemitteilung Nr. 207 wird die Rückführung einer 3-Zimmer-Wohnung am Frankfurter Tor in den ursprünglichen Zustand bekannt gegeben. Der Umbau erfolgte ohne Genehmigung, da zusätzliche Wände und ein separates Bad eingebaut wurden. Diese Maßnahmen waren nicht nur illegal, sondern dienten auch der Unterbringung von Mitarbeitenden eines Gastronomiebetriebes in fünf kleinen Zimmern.
Das Bezirksamt reagierte auf eine Anzeige und intervenierte umgehend. In sozialen Erhaltungsgebieten, wie dem „Samariterviertel“, ist es notwendig, dass jegliche bauliche Änderungen von den Eigentümer*innen beim Bezirksamt beantragt werden. In der Regel werden solche Grundrissänderungen nicht genehmigt, da sie oft ohne Genehmigung durchgeführt werden, um zusätzliche Zimmer zu schaffen. Solche Praktiken zielen häufig darauf ab, Studierende oder ausländische Arbeitskräfte auszunutzen, was zur Verdrängung von Familien aus dem Viertel führt.
Erhaltungsgebiete und ihre Bedeutung
Seit über 30 Jahren nimmt die Anzahl der sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin stetig zu. Aktuell gibt es 72 dieser Gebiete, auch „Milieuschutzgebiete“ genannt, die den Schutz der Wohnbevölkerung und ihrer sozialen Zusammensetzung zum Ziel haben. Diese Gebiete sollen die Verdrängung von angestammten Bewohnern verhindern und schützen Wohnraum vor Luxussanierungen und Eigentümerwechsel, wie hee-rechtsanwaelte erläutert.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Erhaltungsgebiete sind im § 172 Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Jede bauliche Veränderung, einschließlich Rückbauten oder Nutzungsänderungen, bedarf einer Genehmigung. Dies gilt auch für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die seit einer neuen Verordnung von 2021 unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig ist.
Verdrängung verhindern und Infrastruktur schützen
Das soziale Erhaltungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung. Es zielt darauf ab, die bestehende soziale Infrastruktur – wie Kitas, Schulen und Grünflächen – zu erhalten, die auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zugeschnitten ist. Eine Verdrängung dieser Gruppen würde die Infrastruktur obsolet machen und einen neuen Bedarf an Einrichtungen an anderer Stelle erfordern, wie das Stadtentwicklungsamt betont.
Bezirksstadtrat Florian Schmidt weist auf die Wichtigkeit hin, Verstöße gegen das Erhaltungsrecht konsequent zu ahnden. Er zeigt sich erfreut über den Erfolg, der jedoch mit intensiver Vorarbeit und ausreichender Personalausstattung verbunden ist. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den sozialen Zusammenhalt in Berlin nicht nur zu wahren, sondern auch aktiv zu fördern.
Für weitere Informationen und rechtliche Beratungen stehen die Mitarbeitenden der Gruppe Erhaltungsgebiete zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten sind über die Presseabteilung des Bezirksamts unter der E-Mail adresse presse@ba-fk.berlin.de sowie telefonisch unter (030) 90298-2843 erreichbar.