Treptow-Köpenick

Winterdienst in Berlin: Räum- und Streupflichten erklärt

In Berlin fällt Schnee und das Ordnungsamt steht vor der wachsenden Herausforderung, die Zuständigkeiten für die Räum- und Streupflicht zu klären. Je nach Örtlichkeit sind entweder die Berliner Stadtreinigung (BSR) oder die Anwohnerinnen und Anwohner für den Winterdienst verantwortlich, wie es das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vorschreibt.

Die BSR ist berlinweit für den Räum- und Streudienst auf Stadtautobahnen, Bundesfernstraßen, Hauptverkehrs- und Nebenstraßen, Fußgängerüberwegen, Radfahrstreifen, Radwegen, Haltestellen sowie öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen zuständig. Dabei werden Strecken und Flächen mit erhöhter Verkehrsbedeutung priorisiert bearbeitet. Dies kann bedeuten, dass Wohn- und Nebenstraßen erst dann geräumt werden, wenn die Abarbeitung von Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen abgeschlossen ist.

Die Schnee- und Glättebekämpfung auf Gehwegen fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Anwohnerinnen und Anwohner einer öffentlichen Straße. Dies umfasst die Schneeberäumung, das Abstreuen von Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Dabei müssen Gehwege in einer bestimmten Breite geräumt werden, die je nach Reinigungsklasse variiert. Die Mindestbreite für Gehwege beträgt zwischen 1 und 1,50 Meter, abhängig von der Klassifizierung der Straße.

Die Berliner Ordnungsämter sind nicht direkt für die Bereinigung der Straßen zuständig, sondern überwachen lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes und können bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Anwohner auf Mängel hinweisen. Ihre Präsenz dient somit in vielen Fällen der sozialen Kontrolle.

Es ist wichtig, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihre Winterdienstpflichten entsprechend dem Gesetz erfüllen, um die Sicherheit und Begehbarkeit der Straßen und Gehwege auch während der winterlichen Bedingungen zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den genauen Regelungen finden sich auf dem Service Portal des Landes Berlin oder der Internetseite des Ordnungsamtes.

Siehe auch  Fehlerhafte Terminvergabe: Bürgeramt Märkisches Viertel komplett ausgebucht

In der folgenden Tabelle sind die Mindestbreiten für die Räumung von Gehwegen je nach Reinigungsklasse aufgeführt:

| Reinigungsklasse | Mindestbreite Gehweg |
|------------------|----------------------|
| A | 1,50 Meter |
| B | 1,50 Meter |
| C | 1 Meter |

Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, seinen Beitrag zu leisten, um die Sicherheit und Zugänglichkeit der Straßen und Gehwege in der Winterzeit zu gewährleisten.



Quelle: www.berlin.de

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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