Sturmchaos in Berlin: Wer haftet für die Schäden? Fakten und Tipps!

Nach heftigen Gewittern in Berlin am 26.06.2025 klärt ein Experte über Haftung und Versicherungen bei Sturmschäden auf.
Nach heftigen Gewittern in Berlin am 26.06.2025 klärt ein Experte über Haftung und Versicherungen bei Sturmschäden auf. (Symbolbild/MB)

Sturmchaos in Berlin: Wer haftet für die Schäden? Fakten und Tipps!

Berlin, Deutschland - Am 26. Juni 2025 kam es in Berlin und Brandenburg zu heftigen Gewittern, die gravierende Schäden verursachten. Bäume wurden entwurzelt, und der S-Bahn-Verkehr in Berlin musste über Stunden eingestellt werden, da Bäume auf die Gleise gefallen waren. Dies führte dazu, dass viele Reisende am Berliner Hauptbahnhof strandeten. In Heiligensee wurden zudem zwei Personen durch umstürzende Bäume verletzt. Polizei und Feuerwehr arbeiteten unermüdlich, um die zahlreichen Einsätze zur Schadensbewertung und Aufräumarbeiten zu bewältigen, wie rbb24 berichtet.

Die Frage, wie man in solch einer Situation für die Schäden haftet, beantwortet der Wirtschafts- und Verbrauchsjournalist Hermann Josef Tenhagen im Interview. Er erklärt, dass Sturmschäden entweder selbst getragen oder durch eine Versicherung gedeckt sein können. Bei der Frage der Haftung ist zu beachten, dass der Nachbar für Schäden aufkommen muss, wenn ein Baum aus dem eigenen Garten, den er unachtsam beschädigt hat, umgefallen ist. Sollte der Baum jedoch als gefährlich bekannt gewesen sein und der Eigentümer nicht reagiert haben, könnte auch letzterer haftbar gemacht werden.

Versicherungsschutz bei Sturmschäden

Für die Versicherten ist es entscheidend, den passenden Versicherungsschutz zu besitzen. Schäden an Dächern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die durch Stürme entstehen, sind nur ab einer bestimmten Windstärke versichert. Wie Verbraucherzentrale erklärt, haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen für Sturmschäden ab Windstärke 8, was etwa 62 km/h entspricht. Ein umgestürzter Baum, der ein Auto beschädigt, wird beispielsweise von der Teilkasko-Versicherung übernommen, wenn der Fahrzeughalter diese abgeschlossen hat. Ist nur eine Haftpflichtversicherung vorhanden, bleibt der Halter auf den Kosten sitzen.

Ebenso wichtig ist, dass Schäden umgehend der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Schadensumfangs oder der Versicherungspflicht ist es ratsam, direkt mit der Versicherung in Kontakt zu treten, um mögliche Ansprüche geltend zu machen und die richtige Vorgehensweise zu besprechen.

Private Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung

Für viele Haushalte sind eine private Haftpflicht- und eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Letztere deckt Schäden am Haus oder Dach durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder ähnliches ab. Turner der Hausratversicherung sollten darauf achten, dass Schäden an beweglichen Gütern innerhalb des Hauses abgedeckt sind, Schäden im Freien aber meist nicht. Insbesondere wasserbedingte Schäden sind häufig nur durch spezielle Policen gegen Elementarschäden abgesichert, wie NDR informiert.

Es ist essentiell, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss zu prüfen. Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, welche Schäden abgedeckt sind und wo gegebenenfalls Ausschlüsse bestehen. Beispielsweise deckt die Vollkaskoversicherung auch Schäden durch umgestürzte Bäume, während die Teilkaskoversicherung nur bei bestimmten Bedingungen zahlt.

In Anbetracht der klimatischen Veränderungen und der vermehrten Unwetterereignisse ist es für Hausbesitzer und Fahrzeughalter wichtiger denn je, sich mit dem eigenen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen und im Schadensfall zügig zu handeln.

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OrtBerlin, Deutschland
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