Streitereien in Berlin: Geplante Stabsstelle für politische Bildung gescheitert!

Streitereien in Berlin: Geplante Stabsstelle für politische Bildung gescheitert!

Berlin, Deutschland - Die geplante Stabsstelle zur Steuerung und Koordination von Bildungsprojekten in Berlin wird nicht umgesetzt. Die „Politische Bildung und Demokratieförderung“ unter Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) bleibt während der aktuellen Legislaturperiode ein unerfülltes Versprechen, wie rbb24 berichtet. Diese Entscheidung wird einer parlamentarischen Anfrage der Linken zugeschrieben, die prompt zu einem Streit innerhalb der schwarz-roten Koalition führte. Besonders die SPD äußerte Bedenken über einen möglichen ungebührlichen Einfluss auf die Vergabe von Fördermitteln für politische Bildungsprojekte.

Bildungssenatorin Günther-Wünsch erklärte, dass keine direkte Einflussnahme auf die Arbeit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung geplant sei. Trotz dieser Beteuerungen erwies sich die Stabsstelle als nicht umsetzbar, da hausintern Widerstand aufkam. Der Personalrat lehnte die Besetzung der Stellen ohne Ausschreibung ab, was dazu führte, dass eine reguläre Ausschreibung Monate in Anspruch nehmen könnte.

Über die Strukturen der politischen Bildung

Parallele zu den gescheiterten Plänen zur Stabsstelle existieren Programme der Landeszentrale für politische Bildung, die weiterhin aktiv sind. Diese fördern verschiedene Bildungsprojekte mit einem deutlichen Berlin-Bezug. Zu den Themenschwerpunkten gehören unter anderem:

  • 80 Jahre Befreiung vom Nationalsozialismus
  • Wohnen in Berlin – Wem gehört die Stadt?
  • Miteinander streiten, miteinander Zukunft gestalten
  • Krieg und Frieden
  • Junge Erwachsene treffen Politiker:innen
  • Demokratie und Teilhabe an Schulen stärken
  • Projekte zur Bundestagswahl 2025

Die Projekte können mit einer Fördersumme zwischen 500 und 6.000 Euro unterstützt werden, wobei die Finanzierung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung ausgegeben wird. Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine sowie rechtsfähige juristische Personen. Privatpersonen sind leider davon ausgeschlossen. Anträge für die Förderung können bis zum 19. Dezember 2024 eingereicht werden, und die Entscheidung über deren Bewilligung beziehungsweise Ablehnung erfolgt im Januar 2025. Ein spezielles Augenmerk liegt auf der Förderung von Projekten, die zwischen dem 1. Februar und 30. November 2025 durchgeführt werden sollen, wie demokratie-vielfalt-respekt erläutert.

Nachhaltigkeit und Nachverfolgbarkeit von Projekten

Die Landeszentrale für politische Bildung hat klare Vorgaben zur Nachverfolgbarkeit der geförderten Projekte definiert. Ein Verwendungsnachweis ist erforderlich, der sowohl einen Sachbericht als auch einen zahlenmäßigen Nachweis umfasst. Hierzu müssen unter anderem die Übersicht der Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste eingereicht werden. Die Originalbelege müssen zwar nicht mitgeschickt werden, sollten jedoch fünf Jahre lang aufbewahrt werden, um mögliche Prüfungen zu ermöglichen. Das gesamte Verfahren zur Einreichung wird durch das FAZIT-Online-Tool unterstützt, was die Transparenz des Förderprozesses fördert, wie berlin.de festgestellt hat.

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OrtBerlin, Deutschland
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