Rettungswagen in Brandenburg bleiben gebührenfrei: Einigung erzielt!

Rettungswagen in Brandenburg bleiben gebührenfrei: Einigung erzielt!
Brandenburg, Deutschland - In Brandenburg werden Fahrten mit dem Rettungswagen auch weiterhin gebührenfrei bleiben. Dies wurde nach monatelangen, intensiven Verhandlungen zwischen den Landkreisen und Krankenkassen erzielt. Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) bestätigte die Einigung, die dazu führt, dass die bisherigen Regelungen für Rettungseinsätze überarbeitet werden. Acht Landkreise haben sich auf eine neue Kalkulationsgrundlage für die notwendigen Rettungeinsätze geeinigt.
Allerdings bleibt der umstrittene Umgang mit Leerfahrten von Rettungswagen unberücksichtigt. Aktuell warten beide Seiten auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG), welches über eine Klage der Kassen gegen die Gebührensatzung des Kreises Teltow-Fläming zu entscheiden hat. Seit dem 1. Januar unterstützen Krankenkassen die Rettungsdienste lediglich mit festen Pauschalen für Einsätze, was zu einer zunehmenden Verunsicherung unter den Landkreisen führt.
Konflikte und Lösungen
Die Kreise Barnim, Oberhavel, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Spree-Neiße hatten bisher keine Einigung mit den Krankenkassen erzielt. Der Landkreistag bezeichnete die geltenden Pauschalen als rechtswidrig. Insbesondere der Kreis Märkisch-Oderland hatte im März Gebührenbescheide an Patienten versendet, was zu einem Protest führte. In einem Treffen mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) wurde eine Friedenspflicht vereinbart, die es nicht erlaubte, in diesem Zeitraum Kostenbescheide an Bürger zu schicken. Diese Friedenspflicht endete am Montag.
Durch die Festbeträge der Krankenkassen erleben die Landkreise immer größere Einnahmeausfälle. Die Auseinandersetzung über die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen ist nicht neu. Brandenburger Landkreise warnen vor Konflikten mit den Krankenkassen, die sich weigern, die Übernahme für sogenannte Fehlfahrten zu leisten, auch wenn der Notruf gutgläubig gewählt wurde. Der Vorsitzende des Landkreistags, Siegurd Heinze, betont die essentielle Bedeutung des Notrufs, ohne dass sich die Bürger um die Kosten sorgen müssen.
Die finanzielle Grundlage des Rettungsdienstes
Die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg ist im Rettungsdienstgesetz (RDG) verankert. Dabei kommen unter anderem regelmäßig Kostenverhandlungen mit den Krankenkassen, den Kostenträgern, zur Sprache. Jährlich werden alle notwendigen Kosten für den Betrieb des Rettungsdienstes – inklusive Rettungswachen, Fahrzeuge und Personal – ermittelt und kalkuliert. Die Finanzierung bestimmter Sonderprojekte erfolgt teilweise über öffentliche Mittel, Spenden und Eigenmittel.
Aktuell wenden elf von 19 Landkreisen und kreisfreien Städten das neue Gebührenmodell an, das den gesetzlichen Rahmen für die Finanzierung von Rettungsdiensten betrifft. Gesundheitsministerin Müller kritisiert, dass Gebührenbescheide an Patienten unsozial und gesellschaftspolitisch falsch seien. Sie appelliert an die Landkreise, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Verhandlungen mit den Krankenkassen fortzusetzen, um die finanzielle Grundlage des Rettungsdienstes nachhaltig zu sichern.
Die Verhandlungen und die bevorstehenden Gerichtsentscheidungen werden entscheidend sein, um die optimale Versorgung der Bürger sicherzustellen und die finanzielle Belastung für die Landkreise zu minimieren. Diese Thematik steht somit nach wie vor im Fokus der politischen Diskussion Brandenburgs.
Für weitere Informationen zu den Details der Finanzierung des Rettungsdienstes in Deutschland können Leser die Webseite DRK besuchen.
Folgen Sie auch den Entwicklungen über diesen Konflikt in Brandenburg auf rbb24 und Nordkurier.
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Ort | Brandenburg, Deutschland |
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