Neue Kennzeichnung für Smartphones: EU-Regeln ab 2025 im Fokus

Die EU führt ab dem 20. Juni 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Energieeffizienz bei Smartphones und Tablets ein, um Verbraucher zu unterstützen.
Die EU führt ab dem 20. Juni 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Energieeffizienz bei Smartphones und Tablets ein, um Verbraucher zu unterstützen. (Symbolbild/MB)

Neue Kennzeichnung für Smartphones: EU-Regeln ab 2025 im Fokus

Berlin, Deutschland - Ab dem 20. Juni 2023 müssen neue Handys, Smartphones und Tablets in der EU mit einem Energieeffizienzlabel ausgestattet sein. Diese Regelung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der Europäischen Union, Energieeffizienz zu fördern und den Energieverbrauch zu senken. Laut rbb24 bedeutet „auf den Markt kommen“ im EU-Recht, dass ein Gerät erstmals im Groß- oder Einzelhandel in der EU angeboten wird.

Für Geräte, die vor dem 20. Juni 2023 produziert wurden, besteht jedoch keine Kennzeichnungspflicht. Das neue Label zeigt eine farblich unterlegte Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G, die Verbrauchern helfen soll, energiesparende Produkte leichter zu identifizieren. Darüber hinaus enthält das Label Informationen zur Akkulaufzeit pro Ladezyklus, zur Reparaturfähigkeitsklasse und zur Schutzart gegen Staub und Feuchtigkeit.

Die Rolle der EU-Richtlinien

Die Einführung dieser Kennzeichnungspflicht ist Teil der Richtlinie 2012/27/EU, die am 25. Oktober 2012 verabschiedet wurde und die Ziele der EU für Energieeffizienz festlegt. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für viele der aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie wurde mehrfach geändert, zuletzt durch die Überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz (EU) 2023/1791, die unter anderem die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030 um 11,7 % gegenüber den Prognosen von 2020 zum Ziel hat.

Um diese Ziele zu erreichen, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Ziele und Aktionspläne für Energieeffizienz zu entwickeln. Zudem werden von den EU-Gesetzgebern jährliche Energieeinsparverpflichtungen eingeführt, die im öffentlichen Sektor besonders streng ausgestaltet sind. Diese neuen Anforderungen sollen nicht nur die Energieeffizienz steigern, sondern auch zur Verringerung von Energiearmut beitragen.

Von der Theorie zur Praxis

Die Tatsache, dass altgeräte und Restposten weiterhin ohne das neue Label verkauft werden dürfen, zeigt die Übergangsphase, in der sich viele Verbraucher befinden. Dieser Umstand könnte in der Anfangszeit verwirrend sein, da vor der Einführung der Labelpflicht keine verbindlichen Effizienzklassen existierten, was Vergleiche zwischen neuen und alten Geräten erschwerte. Die Hersteller sind verpflichtet, sich an genau definierte Prüfbedingungen zu halten, um die Effizienzklassen zu bestimmen, und stichprobenartige Überprüfungen sollen Tricksereien verhindern.

In Anbetracht der steigenden Energiekosten und des zunehmenden Umweltbewusstseins könnte die Ausweisung der Energieeffizienzklassen sich als wesentliches Verkaufsargument entwickeln. Dennoch bleibt der Kostenpunkt der größte Faktor bei der Kaufentscheidung, wie die Verbraucherzentrale hervorhebt. Diese Entwicklungen stehen im Einklang mit den Zielen der EU, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Versorgungssicherheit zu verbessern, während gleichzeitig die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Die Maßnahmen zur Energieeffizienz sind klar umrissen im Kontext der EU-Verträge, insbesondere des Artikels 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Umweltsituation relevant, sondern auch als ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft.

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OrtBerlin, Deutschland
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