Mietpreisbremse: Berlin atmet auf – Verlängerung bis 2029 beschlossen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Der Bundesrat entscheidet über die Mietpreisbremse in Berlin; Verlängerung bis 2029 zur Unterstützung von Wohnungssuchenden.

Der Bundesrat entscheidet über die Mietpreisbremse in Berlin; Verlängerung bis 2029 zur Unterstützung von Wohnungssuchenden.
Der Bundesrat entscheidet über die Mietpreisbremse in Berlin; Verlängerung bis 2029 zur Unterstützung von Wohnungssuchenden.

Mietpreisbremse: Berlin atmet auf – Verlängerung bis 2029 beschlossen!

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause richtungsweisende Entscheidungen getroffen, die vor allem den Wohnungsmarkt betreffen. Unter den elf Gesetzen, die zur Abstimmung standen, befand sich eine wichtige Regelung zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Ende des Jahres 2029, die auf Druck der schwarz-roten Koalition umgesetzt wird.

Die angespannten Wohnungsmärkte, insbesondere in Berlin, machen diese Maßnahme notwendig. Der Berliner Senat hatte die Mietpreisbremse bereits im April 2025 bis Ende des Jahres verlängert. Dies bedeutet, dass bei einer Neuvermietung die Miete höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann über die Mietspiegel ermittelt werden, die in der Hauptstadt zur Verfügung stehen.

Regelungen und Ausnahmen

Besonders berücksichtigt werden sollen Menschen auf Wohnungssuche, insbesondere solche mit kleinen und mittleren Einkommen. Bundeskanzler Merz betont, dass bezahlbares Wohnen eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit ist. Für Wohngebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Mieten bei Mietbeginn nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Menschen, die seit August 2023 in Berlin eingezogen sind, haben die Möglichkeit, den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel zu nutzen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestätigen. Eine wichtige Ausnahme von der Mietpreisbremse sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Auch umfassend modernisierte Wohnungen, die erstmalig vermietet werden, fallen nicht unter diese Regelung.

Zukünftige Maßnahmen und Herausforderungen

Der Bundesrat zeigte sich zudem offen für weiterführende Maßnahmen, um die Schaffung von mehr Wohnraum zu fördern. Dies betrifft insbesondere Neubauprojekte, die durch erleichterte Richtlinien motiviert werden sollen. Zudem ist die Bundesregierung bestrebt, durch ein umfassendes Investitionspaket die Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu verbessern.

Die Entscheidung zur Mietpreisbremse spiegelt nicht nur ein gewisses Maß an sozialer Verantwortung wider, sondern verdeutlicht auch die Herausforderungen, die der Berliner Wohnungsmarkt gegenwärtig zu meistern hat. Laut Informationen der rbb24 bleibt die Stadt auf ein Bundesgesetz angewiesen, um diese Regelung auch über 2025 hinaus aufrechtzuerhalten.

Diese Entwicklungen sind entscheidend für die vielen Familien, Rentner und jungen Menschen, die in der Hauptstadt ein Dach über dem Kopf suchen. Eine Mietpreisbremse allein kann jedoch nicht die umfassenden Probleme des Wohnungsmarktes lösen, sodass wir gespannt darauf blicken, welche weiteren Schritte von der Regierung unternommen werden.