Grillverbot in Pankow: Mauerpark bleibt bis September rauchfrei!

Grillverbot in Pankow: Mauerpark bleibt bis September rauchfrei!
Mauerpark, Berlin, Deutschland - Im Bezirk Pankow in Berlin wurde aufgrund extremer Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr ein generelles Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen verhängt. Dieses Verbot gilt auch für die ausgewiesenen Grillflächen im beliebten Mauerpark und ist bis zum 15. September 2025 befristet. Das Bezirksamt Pankow fordert die Besucher auf, das Verbot einzuhalten und stattdessen auf Picknickplätze auszuweichen oder kalte Speisen mitzunehmen. Aushänge vor Ort informieren die Gäste über die Umsetzung dieser Regelung, die im Einklang mit § 6 des Grünanlagengesetzes steht, das Grillen auf den genannten Flächen untersagt, sofern keine speziellen Grillplätze vorhanden sind. Zudem ist mit Kontrollen durch das Ordnungsamt zu rechnen, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen.
Das Grillverbot wurde als Reaktion auf die anhaltende Trockenheit erlassen, die zu einem deutlich erhöhten Risiko von Bränden geführt hat. Ähnlich wie in vielen anderen Städten und Gemeinden in Deutschland, wo Grillverbote aufgrund der erhöhten Brandgefahr verhängt werden, ist auch in Pankow eine besondere Vorsicht geboten. Wie T-Online berichtet, können in Zeiten hoher Waldbrandgefahr Grillverbote auf öffentlichen Plätzen, Parks und Wäldern bis hin zu einem vollständigen Verbot gelten.
Grillverbote und ihre Hintergründe
Die Regelungen zu Grillverboten sind klar definiert. Wenn die Waldbrandgefahr auf Stufen 4 oder 5 ansteigt, ist das Grillen an allen öffentlichen Orten, auch an bestimmten Grillplätzen, untersagt. Aktuell sind viele Städte, darunter auch Berlin, mit der Herausforderung konfrontiert, die Öffentlichkeit über die Risiken zu informieren. In Pankow wurden daher die Aushänge zu den Grillverboten ausgehängt, die den Besuchern verdeutlichen sollen, dass die Gefahr von Bränden durch achtlos weggeworfene Glasflaschen, Zigaretten oder Wasserpfeifen-Asche erheblich ist, wie Gruen-Berlin anmerkt.
Besonders in dieser Zeit ist erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert, nicht nur in öffentlichen Anlagen, sondern auch in Privatgärten. Während das Grillen im eigenen Garten grundsätzlich erlaubt ist, müssen Bewohner auch hier vorsichtshalber auf die Brandgefahr achten. In speziellen Situationen können auch im eigenen Garten Einschränkungen gelten. Beispielsweise können Vermieter Grillverbote in den Hausordnungen für Balkone, Terrassen oder Gemeinschaftsgärten festlegen, und auch das Grillen mit Elektrogrills kann vor Ort erlaubt sein, da diese kein offenes Feuer produzieren.
Die aktuellen Maßnahmen sind Teil der Bemühungen, die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten und die Bevölkerung vor den Gefahren extremer Wetterperioden zu schützen. In Zeiten von hohen Temperaturen und anhaltendem Trockenheitsstress ist die Einhaltung von Grillverboten essentiell, um Brände zu vermeiden und das öffentliche Grün zu schonen.
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Ort | Mauerpark, Berlin, Deutschland |
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