Fünf Jahre Landesantidiskriminierungsgesetz: Ein Meilenstein für Berlin!

Am 19. Juni 2025 feiert das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seinen fünften Geburtstag und stärkt den Schutz vor Diskriminierung.
Am 19. Juni 2025 feiert das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seinen fünften Geburtstag und stärkt den Schutz vor Diskriminierung. (Symbolbild/MB)

Fünf Jahre Landesantidiskriminierungsgesetz: Ein Meilenstein für Berlin!

Berlin, Deutschland - Heute, am 19. Juni 2025, wird das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Berlin fünf Jahre alt. Das Gesetz, das am 21. Juni 2020 in Kraft trat, bietet Berlinerinnen und Berlinern Schutz vor Diskriminierung durch Behörden. Berlin ist das einzige Bundesland in Deutschland, das ein solches Gesetz implementiert hat. Senatorin Cansel Kiziltepe hebt die Bedeutung des LADG hervor, da es sowohl den Schutz vor Diskriminierung als auch das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung stärkt.

Allerdings gibt es Herausforderungen, auf die das Gesetz stößt. Vor allem mangelndes Wissen über Diskriminierung und die Bestimmungen des LADG sind häufig anzutreffen. Zudem zeigt sich in der Berliner Verwaltung ein Widerstand gegen die Offenlegung von Fehlern und das Lernen aus diesen Erfahrungen. Trotz dieser Hürden fördert das LADG eine diskriminierungskritische Modernisierung der Verwaltung, indem es Leitprinzipien wie die Wertschätzung von Vielfalt und die Verhinderung von Diskriminierung etabliert. Es schafft eine gesetzliche Grundlage für Veränderungen in Richtung einer diskriminierungsfreien Verwaltung.

Die Ombudsstelle und ihre Erfolge

Die LADG-Ombudsstelle, die jährlich in bis zu 400 Fällen berät und schlichtet, ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes. Dr. Doris Liebscher, die Leiterin der Ombudsstelle, berichtet von Fällen, die rassistische, herkunftsbezogene Diskriminierungen sowie Diskriminierungen wegen Behinderungen und chronischer Erkrankungen betrafen. Zudem werden Beschwerden häufig von Bürgern gegen Bürgerämter, Schulen, Hochschulen, die Polizei und die Berliner Verkehrsbetriebe eingereicht.

Das LADG beinhaltet auch einen gerichtlich durchsetzbaren Entschädigungsanspruch und ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Diese Maßnahmen sollen kollektive Erfahrungen von Diskriminierung sichtbar machen und öffentliche Diskussionen anstoßen. Zu den Erfolgen der Ombudsstelle zählen Entschädigungszahlungen und Änderungen diskriminierender Bescheide. Die Unterstützung für die Bürger und die Verwaltung erfolgt hierbei immer professionell und rechtssicher.

Die Terminbuchung und der Kontakt zur Ombudsstelle

Zusätzlich zu den Initiativen des Gesetzes ist die elektronische Terminbuchung bei den Behörden eine nützliche Entwicklung. Diese Dienste sind kostenfrei und ermöglichen es den Bürgern, Online-Termine für nicht dringende Anliegen im Bürgeramt zu buchen. Bei dringenden Anliegen, wie abgelaufenen Dokumenten, kann man auch ohne Termin zum Bürgeramt gehen. Anliegen werden in allen Bürgerämtern in Berlin, auch außerhalb des Wohnbezirks, bearbeitet.

Für eine Beratung bei der LADG-Ombudsstelle können Bürger die Website www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/ besuchen oder eine E-Mail an Beschwerde@ladg-os.berlin.de senden. Auch telefonisch ist die Ombudsstelle unter 030 9013-3456 zu erreichen.

Die Unterstützung von Organisationen wie VDK, SoVD und der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. hat zur Schaffung von Informationsmaterialien geführt, die die neuen Rechte der Betroffenen erläutern. Diese Broschüren sind entscheidend, um das Wissen über die Erhebung von Ansprüchen und Erfahrungen mit Diskriminierung zu erweitern und somit den Rechtsschutz zu stärken.

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OrtBerlin, Deutschland
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