Brandenburgs Gesetzesreform: Kritik an Umweltklagen und Mitwirkungsrechten!
Brandenburgs Gesetzesreform: Kritik an Umweltklagen und Mitwirkungsrechten!
Brandenburg, Deutschland - Im Land Brandenburg stehen bedeutende Veränderungen bevor, die die Klagerechte von Umweltverbänden betreffen. Geplant ist ein Gesetzesentwurf, der auf die Einschränkung dieser Rechte abzielt, um Bürokratie abzubauen. Alle Fraktionen im Landtag unterstützen diesen Schritt, was das Vorhaben besonders brisant macht. Die Umweltverbände, allen voran der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), äußern jedoch ernste Bedenken und warnen vor einem Verlust an Korrektiv und Beteiligungsrechten.
Umweltministerin Hanka Mittelstädt bezeichnet die geplanten Änderungen als Rückkehr zu den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nur noch Bundesrecht für die Klagerechte gilt, wodurch die zusätzlichen Klagerechte der Umweltverbände in Brandenburg abgeschafft werden. Seit vielen Jahren hatten diese Verbände eine erweiterte Klagebefugnis, die nun zurückgenommen werden soll. Koalitionspartner BSW betont, dass diese Veränderung nicht als Einschränkung, sondern als Rückführung auf ein einheitliches Bundesniveau verstanden werden müsse. Für die Opposition, die aus AfD und CDU besteht, steht das Gesetz jedoch als wichtiger Fortschritt zur Effizienzsteigerung der Umweltverwaltung und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar.
Bürokratieabbau und Naturschutz
Laut [sueddeutsche.de] sollen die bürokratischen Hürden speziell für Kommunen, Wirtschaft und Landwirtschaft gesenkt werden. Die Koalition plant eine Reduzierung des Mitwirkungsrechts von Naturschutzvereinigungen bei Bauvorhaben, wenn nur geringe Auswirkungen auf die Natur und Landschaft zu erwarten sind. Ein Sonderausschuss im Landtag hat bereits dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Franziska Sperfeld, die Landesvorsitzende des BUND Brandenburg, äußert Befürchtungen, dass durch die Gesetzesänderung zentrale demokratische Rechte im Umwelt- und Naturschutz gefährdet werden. Rund 4.000 Menschen unterstützen eine Petition des BUND und Nabu Brandenburg gegen diesen Gesetzesentwurf. Gleichzeitig umreißt die Linke mögliche Rechtsverstöße, die durch die neue Regelung in Kauf genommen werden könnten. BSW-Abgeordneter André von Ossowski führt hingegen an, dass der Naturschutz nicht gänzlich aufgegeben werde und die Mitwirkungsrechte bestehen bleiben.
Zusätzliche Bedenken und Ausblick
Umweltverbände kritisieren zudem, dass geplante Bebauungen in Ortsrandlagen bis 300 Meter ins Schutzgebiet ohne Genehmigungen möglich sein sollen. Darüber hinaus sollen in Landschaftsschutzgebieten für Agri-Photovoltaik-Anlagen keine Genehmigungen mehr erforderlich sein. Ein klarer Fokus des Gesetzes liegt auch darauf, Bürokratie im Hochwasserschutz abzubauen. Umweltministerin Mittelstädt hat den Vorwurf des Demokratieabbaus zurückgewiesen und betont, dass die bestehenden Mitwirkungsrechte auch weiterhin gelten würden. Die Chancen auf eine breite Zustimmung des Gesetzes im Landtag stehen nicht schlecht.
Die kommenden Tage werden zeigen, wie sich die politische Landschaft in Brandenburg mit diesem Vorstoß weiter entwickeln wird. Viele Akteure sind sich einig, dass Bürokratieabbau notwendig ist, doch die Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verlustes an Umwelt- und Naturschutzrechten sind unüberhörbar. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Koalition und Umweltverbänden werden mit Sicherheit weiterhin für Diskussionen sorgen.
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Ort | Brandenburg, Deutschland |
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