Betrugsfall in Berlin: 57-Jähriger soll Millionen aus Unternehmern ergaunert haben!
Betrugsfall in Berlin: 57-Jähriger soll Millionen aus Unternehmern ergaunert haben!
Berlin, Deutschland - Am 11. Juli 2025 wurde ein 57-jähriger Mann von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Laut berlin.de umfasst die Anklage drei Fälle, die sich zwischen Oktober 2018 und Juli 2019 ereigneten. Der Beschuldigte soll angeblich lukrative Geschäfte in Afrika vermittelt und den potenziellen Geschäftspartnern einen Diplomatenstatus versprochen haben.
Im November 2018 erreichte der Betrug seinen Höhepunkt, als der Angeschuldigte einem Fleischhändler eine Beteiligung an einem Geschäftsmodell im Fleischhandel von São Tomé und Principe sowie Guinea-Bissau im Wert von 1,5 Millionen Euro anbot. Der Geschädigte investierte insgesamt rund 850.000 Euro, teils durch Kredite, an den Angeschuldigten und mutmaßliche Mittäter.
Ein weiterer Fall von Täuschung
Ein weiterer Vorfall, berichtet berlin.de, betraf eine Frau, der der Angeschuldigte im November oder Dezember 2018 gegenüber als Diplomat von São Tomé und Principe auftrat. Er erzählte ihr, dass das Land dringend Geld benötige, um eine Botschaft in Guinea-Bissau aufzubauen. Diese Information hielt die Frau für eine vielversprechende Kapitalanlage und zahlte 240.000 Euro. Von dieser Summe erhielt sie jedoch lediglich 30.000 Euro zurück.
Im Frühjahr 2019 bot der Beschuldigte schließlich einem Investor Zugang zu einem Treuhänderpool für den Erwerb eines Patents für umweltfreundliche Batterien an. Der Investor sollte 540.000 Euro einzahlen, um den Erfolg eines angeblichen Bieterverfahrens zu sichern. Tatsächlich überließ der Geschädigte dem Angeschuldigten sogar 235.000 Euro sowie etwa 340.000 US-Dollar aus Bitcoin-Verkäufen, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.
Rechtslage und mögliche Konsequenzen
Gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) stellt Betrug ein Vermögensdelikt dar, dessen Folge ein Vermögensschaden für das Opfer ist, ausgelöst durch eine Täuschung über Tatsachen. Betrug kann sowohl durch positives Handeln als auch durch Unterlassen erfolgen und muss mit Vorsatz und Bereicherungsabsicht des Täters verbunden sein, wie juraforum.de erläutert.
Der objektive Tatbestand des Betrugs umfasst die Täuschung, den Irrtum, die Vermögensverfügung und den Vermögensschaden. Bei gewerbsmäßigem Betrug drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Der Angeschuldigte wird zudem in einem weiteren Verfahren wegen des betrügerischen Verkaufs von Kunstwerken bekannter Fotografen vor dem Landgericht Berlin I verhandelt.
Die Angabe, dass Betrug in der Regel ein Offizialdelikt darstellt, bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bei Verdacht ermitteln muss. Dies verdeutlicht die Schwere der Vorwürfe und die potenziellen Konsequenzen für den Beschuldigten.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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