Berlin schützt Kleingärten: Neues Gesetz sorgt für Sicherheit!

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Der Berliner Senat hat am 15.07.2025 ein Gesetz zum Schutz der Kleingärten beschlossen, um landeseigene Flächen zu sichern.

Der Berliner Senat hat am 15.07.2025 ein Gesetz zum Schutz der Kleingärten beschlossen, um landeseigene Flächen zu sichern.
Der Berliner Senat hat am 15.07.2025 ein Gesetz zum Schutz der Kleingärten beschlossen, um landeseigene Flächen zu sichern.

Berlin schützt Kleingärten: Neues Gesetz sorgt für Sicherheit!

Am 15. Juli 2025 hat der Berliner Senat den Entwurf des Kleingartenflächen-Sicherungsgesetzes (KgFSG) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kleingärten auf landeseigenen Flächen zu schützen und Umwidmungen zu erschweren. Umwidmungen sind künftig nur noch bei „überwiegendem öffentlichen Interesse“ möglich, wozu beispielsweise der Bau von bezahlbarem Wohnraum oder sozialen Einrichtungen zählt. In solchen Fällen ist zudem die Zustimmung des Abgeordnetenhauses notwendig, und Ersatzflächen müssen den Kleingärtnern in der Nähe zur Verfügung gestellt werden.

Aktuell gibt es in Berlin insgesamt 70.702 Kleingärten, Stand 31. Dezember 2024. Davon befinden sich 56.350 auf landeseigenem Grund. Eine alarmierende Entwicklung zeigt sich in den Zahlen: Die Anzahl der Kleingärten ist in den letzten Jahren gesunken, von über 79.000 im Jahr 2014 auf die jetzige Zahl. Dies verdeutlicht den wachsenden Druck auf die Kleingartenflächen, die bereits jetzt ein wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns sind und als geschützte Kulturgüter gelten. Wie berlin.de beschreibt, sind Kleingartenanlagen historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressourcen, die eine wichtige Erholungsfunktion bieten.

Zukunft der Kleingärten unter Druck

Senatorin Ute Bonde betont die Notwendigkeit der Sicherung der Kleingärten, da diese nicht nur Erholungsmöglichkeiten bieten, sondern auch einen Beitrag zum Biotop- und Artenschutz leisten. Die Regierung hat sich das Ziel gesetzt, zwischen 2023 und 2026 den Bestand an Kleingärten durch das Flächensicherungsgesetz zu schützen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das neue Gesetz keine umfassende Lösung für alle Kleingartenflächen darstellt. Insbesondere Kleingärten auf privatem oder bundeseigenem Gelände sind von diesem Gesetz nicht betroffen.

Der überarbeitete Entwurf des Gesetzes ist die Antwort auf die Kritik am ersten Referentenentwurf, der als unzureichend angesehen wurde. In der neuen Fassung wurden die Ausnahmen für Umwidmungen präziser gefasst. Dennoch gibt es Stimmen wie die von Wilfried Buettner, dem Vorsitzenden der Kleingartenanlage Tempelhofer Berg, der bemängelt, dass seine Anlage nicht unter den Schutz des neuen Gesetzes fällt und fordert daher eine politische Lösung für die langfristige Sicherung nicht-landeseigener Flächen.

Gemeinsames Engagement für den Kleingartenentwicklungsplan

Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 sichert bereits 82 Prozent der Flächen planerisch. Dieser Plan, der 2004 beschlossen wurde und in den Jahren 2010 und 2014 fortgeschrieben wurde, behandelt wichtige Themen wie den demografischen Wandel und städtebauliche Umstrukturierungen. Die Überarbeitung begann 2016 und wird von einer Steuerungsgruppe begleitet, die Vertreter des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, Bezirksämter sowie verschiedene Senatsverwaltungen umfasst. Auch Kleingartenorganisationen sollen in die Diskussionen über Änderungen im Bestand einbezogen werden, um die Interessen der Kleingärtner zu wahren, wie auch berlin.de berichtet.

Das Abgeordnetenhaus wird nach der Sommerpause über den Entwurf beraten und entscheiden, was weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der Kleingärten in der Hauptstadt haben könnte. Der langfristige Schutz und die nachhaltige Nutzung dieser wertvollen Ressourcen bleibt eine Herausforderung, die es gemeinsam zu bewältigen gilt.