Auto-Explosion in Schöneberg: Ist es ein gezielter Mordanschlag?
Explosion in Berlin-Schöneberg am 12. September 2025: 22-Jähriger verletzt. Polizei ermittelt wegen gezieltem Angriff.

Auto-Explosion in Schöneberg: Ist es ein gezielter Mordanschlag?
In der Nacht zum Freitag, dem 12. September 2025, ereignete sich in Berlin-Schöneberg eine heftige Explosion eines parkenden Autos, die einen 22-jährigen Mann schwer verletzte. Die Polizei hat die Mordkommission sowie die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt, da von einem gezielten Angriff ausgegangen wird. Das Ereignis fand in der Ebersstraße statt und wird als potenzieller Mordversuch untersucht. Laut RBB24 wurde der Sprengsatz so plaziert, dass er das Fahrzeug vollständig zerstörte und das Auto in Flammen aufging.
Der verletzte Mann stand nicht direkt neben dem Fahrzeug und war nicht der Autobesitzer, sondern ein Verwandter. Glücklicherweise sind seine Verletzungen nicht lebensbedrohlich, da er sich außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs befand. Die Explosion, die gegen 1:30 Uhr stattfand, war so heftig, dass Teile des Fahrzeugs, einschließlich der Windschutzscheibe, mehr als 20 Meter weit geschleudert wurden. Anwohner berichteten von einem lauten Knall und beschrieben die Situation als gruselig. Ein Anwohner hörte die Explosion sogar bis zum Nollendorfplatz, und viele sahen Rauchwolken über der Ebersstraße aufsteigen, wie Tagesspiegel berichtete.
Ermittlungen und Spurensicherung
Die Polizei sperrte den Tatort weiträumig ab und setzte zahlreiche Einsatzkräfte zur Spurensicherung ein. Sprengstoffexperten untersuchen, ob der Sprengsatz im Auto selbst, unter dem Fahrzeug oder außen angebracht war. Während die Ermittler nach Beweisen suchten, wurde auch der nahegelegene Park sowie ein Dach eines angrenzenden Gebäudes abgesucht. Eine Fensterscheibe einer in der Nähe befindlichen Feuerwache wurde durch die Druckwelle der Explosion beschädigt, was die Intensität des Vorfalls unterstreicht.
Die rechtlichen Konsequenzen eines solchen – vermeintlichen – Mordangriffs können weitreichend sein. Gemäß den §§ 212 I, 211 I, II StGB könnte der Täter sich der versuchten Tötung strafbar gemacht haben. Der objektive und subjektive Tatbestand könnte im Falle eines Verstorbenen angenommen werden, sollte sich der Verdacht verfestigen, dass der Angriff präzise geplant war, um eine bestimmte Person zu treffen. Wie aus Iurastudent hervorgeht, wäre auch die Gefährdung von Unbeteiligten ein schwerwiegendes Mordmerkmal.
Angesichts der Schwere der Situation und des gezielten Charakters der Attacke bleibt die Beweislage entscheidend für den Fortgang der Ermittlungen. Die Polizei hat die Anwohner um Mithilfe gebeten, um weitere Details zum Vorfall zu erfahren, der die Nachbarschaft erschüttert hat.