Schweinepest: Sperrzonen im Spree-Neiße-Kreis fast komplett aufgehoben!
Am 22.09.2025 wurden die ASP-Sperrzonen im Spree-Neiße-Kreis fast vollständig aufgehoben, dank erfolgreicher Bekämpfungsmaßnahmen.

Schweinepest: Sperrzonen im Spree-Neiße-Kreis fast komplett aufgehoben!
Am 10. September 2020 wurde im Spree-Neiße-Kreis der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland amtlich festgestellt. Seitdem war der Landkreis besonders betroffen von dieser für Schweine meist tödlichen Tierseuche. Die ASP führt innerhalb weniger Tage zum Tod von betroffenen Tieren, ist jedoch für den Menschen ungefährlich. Laut dem Verbraucherschutzministerium wurde zuletzt am 18. April 2024 ein Fall festgestellt. Seitdem gab es keine weiteren Ausbrüche in der Region.
In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung der ASP hat das Verbraucherschutzministerium nun einen Antrag zur Aufhebung der ASP-Restriktionszonen gestellt. Diesem Antrag wurde von der EU-Kommission sowie dem Ständigen Veterinärausschuss der Europäischen Union zugestimmt. Die neuen Regelungen zur Aufhebung der Zonen stehen kurz bevor.
Anpassung der Restriktionszonen
Vor drei Jahren war der gesamte Landkreis von ASP-Sperrzonen betroffen. Dank der Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfungsstrategie des Landes Brandenburg konnten nun die meisten Restriktionszonen aufgehoben werden. Der Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen bleibt jedoch bestehen, um die Einschleppung infizierter Wildschweine zu verhindern. Die Sperrzone II wird beispielsweise von 130 Quadratkilometern auf 11 Quadratkilometer reduziert, während die Sperrzone I von 689 Quadratkilometern auf 263 Quadratkilometer verkleinert wird.
Diese Entscheidung, die am 23. September 2025 in Kraft tritt, bietet Hoffnung für die betroffenen Gebiete, da die Seuchensituation weiterhin genau beobachtet wird. In den ehemaligen Sperrzonen finden zudem risikoorientierte Fallwildsuchen statt, wobei alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine auf das Virus getestet werden.
Schutzmaßnahmen und Beobachtung
Trotz der Aufhebung der Sperrzonen bleibt der Schutzkorridor ein wichtiger Bestandteil zur Verhinderung der Ausbreitung der ASP. Es ist entscheidend, die Barrierewirkung des Schutzkorridors aufrechtzuerhalten und die Tore der Schutzzäune geschlossen zu halten. Dies ist besonders pertinent, da die Afrikanische Schweinepest erhebliche sozioökonomische Probleme verursachen kann, darunter finanzielle Einbußen durch den Verlust von Tieren und Einschränkungen beim Transport von Schweinen und Wildschweinen.
Die ASP ist eine Viruserkrankung, die bei Schweinen und Wildschweinen hohe Sterblichkeitsraten hervorruft. Es gibt aktuell weder Impfstoffe noch Heilmittel gegen die Krankheit. Daher ist die Ausrottung der Seuche besonders herausfordernd und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Eingehende Untersuchung sämtlicher potenziellen Infektionswege, wie direkter Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierten Materialien, bleibt unerlässlich für die Bekämpfung der ASP.
Der Verlust von Tieren und die damit verbundenen Kosten sind nur einige der Herausforderungen, die die ASP mit sich bringt. Diese Problematik ist nicht nur für den Agrarsektor relevant, sondern betrifft auch die gesamte Volkswirtschaft in den betroffenen Regionen.
Mit der oben beschriebenen Vorgehensweise hofft Brandenburg, die ASP weiter einzudämmen und die betroffenen Gebiete wieder zu stabilisieren. Die Lage bleibt jedoch angespannt und bedarf ständiger Aufmerksamkeit.
Für weitere Informationen zu den neusten Entwicklungen zur Afrikanischen Schweinepest können Sie folgende Links konsultieren: rbb24, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg, EFSA.