Abriss eines Gefahrenhauses in Berlin: Neue Hoffnung für Anwohner!
Bezirksamt Mitte beauftragt Abriss eines gefährdeten Gebäudes in der Burgsdorfstraße, Beginn der Arbeiten am 10. Juli 2025.

Abriss eines Gefahrenhauses in Berlin: Neue Hoffnung für Anwohner!
Am 19. Oktober 2025 hat das Bezirksamt Mitte von Berlin bekannt gegeben, dass es mit dem Abriss eines einsturzgefährdeten Gebäudes in der Burgsdorfstraße 1 beauftragt wurde. Dies wurde in der Pressemitteilung Nr. 151/2025, veröffentlicht am 8. Juli 2025, von Bezirksstadtrat Ephraim Gothe erläutert.
Die Abrissarbeiten, die am 10. Juli 2025 begannen, sollen voraussichtlich acht Wochen in Anspruch nehmen. Die Notwendigkeit für den Abriss ergibt sich aus dem schlechten Zustand des Gebäudes sowie einer siebenjährigen Straßensperrung, die die Anwohner erheblich beeinträchtigt hat. Der Abriss soll dazu beitragen, diese belastende Situation endlich zu beenden und den Anwohnern mehr Sicherheit zu bieten.
Verständnis für Unannehmlichkeiten
Während der Abbrucharbeiten wird um Verständnis für die unvermeidlichen Unannehmlichkeiten gebeten. Anwohner und Verkehrsteilnehmer sollten sich auf mögliche Einschränkungen einstellen, die durch die Arbeiten entstehen können.
Der Prozess des Gebäudeabrisses ist komplex und unterliegt zahlreichen Gesetzen und Vorschriften. Laut Informationen von Sigma Abriss müssen vor Beginn der Arbeiten erforderliche Genehmigungen eingeholt und verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden. Dies umfasst unter anderem den Denkmalschutz sowie Umweltauflagen, die in jedem Fall zu beachten sind.
Ersatzvornahme im Baurecht
Ein wichtiger Aspekt bei der Durchführung solcher Abrissmaßnahmen ist die Ersatzvornahme, die in Fällen wie diesem zur Anwendung kommt. Diese rechtliche Möglichkeit gestattet, dass eine geschuldete Handlung, also in diesem Fall der Abriss, von Dritten ausgeführt wird, wenn der ursprüngliche Verpflichtete nicht tätig wird. Die Kosten für diese Ersatzvornahme müssen dann vom eigentlichen Handlungspflichtigen getragen werden.
Im Baurecht wird die Ersatzvornahme insbesondere genutzt, wenn es darum geht, Mängel zu beheben. Sollte ein Eigentümer beispielsweise die Anordnung zum Abriss ignorieren, kann die Behörde einen Dritten mit dem Abriss beauftragen. Hierbei sind allerdings auch Fristen und Bedingungen zu beachten, um im rechtlichen Rahmen zu bleiben.
Der Abriss eines Gebäudes umfasst somit viele rechtliche und praktische Überlegungen, die vor und während der Abbrucharbeiten Berücksichtigung finden müssen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren. Das Bezirksamt Mitte hat in dieser Hinsicht die Verantwortung übernommen, um ein sicheres und zügiges Abreißen des gefährdeten Gebäudes durch qualifizierte Firmen zu gewährleisten.