Erfolgreiche Klimaklage: Verbot irreführender Werbung von Shell
Das Landgericht Hamburg hat eine bedeutende Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Mineralölkonzern Shell Deutschland entschieden. Die DUH wurde in ihrem Anliegen bestätigt und die Irreführung der Verbraucher durch Shell’s Werbeaussagen zur CO2-Neutralität untersagt. Shell Deutschland verspricht seinen Kunden CO2-neutrales Autofahren für einen Preis von nur 1,1 Cent pro Liter Benzin oder Diesel. Die Äußerungen der Werbung wurden als stark irreführend eingestuft. Dies gilt auch für die Bewerbung eines angeblich CO2-neutralen Motoröls.
Die mangelnde Transparenz in Bezug auf die CO2-Neutralität sowie die Kompensation der CO2-Emissionen sind Kritikpunkte der DUH. Shell kauft Emissionsgutschriften aus Waldschutzprojekten in Peru und Indonesien, um die verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Die DUH weist darauf hin, dass Waldschutzprojekte keine ausreichende Kompensation für CO2 bieten, da das CO2 für viele Jahrhunderte in der Atmosphäre verbleibt.
Das Urteil gegen Shell wird als großer Erfolg für den Klimaschutz bewertet. Shell ist verantwortlich für den Ausstoß von Millionen Tonnen CO2 und die Entscheidung des Gerichts stoppt die Irreführung der Verbraucher. Die DUH kündigte an, auch weiterhin gegen Unternehmen vorzugehen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen als klimaneutral bewerben, ohne geeignete Kompensationsversprechen zu erfüllen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt: „Das heutige Urteil gegen einen auf Mineralöl setzenden Großkonzern ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz. Wir fordern Handel und Industrie dazu auf, die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern und auf jegliche Form von Greenwashing zu verzichten.“
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH, betont das Recht der Verbraucher auf wahrheitsgemäße Werbung und die Notwendigkeit von Transparenz. Solange Unternehmen nicht ausreichend erklären, warum ihre Produkte umwelt- oder klimafreundlich sein sollen, wird die DUH diese Transparenz einfordern und notfalls gerichtlich durchsetzen.
Hintergrund:
Bereits im Mai 2022 hatte die DUH Shell Deutschland aufgefordert, ihre irreführende Werbung einzustellen. Nachdem Shell eine Unterlassungserklärung verweigerte, reichte die DUH eine Unterlassungsklage am Landgericht Hamburg ein. Diese Klage wurde nun positiv entschieden (Az: 315 O 108/22).
Das Urteil des Landgerichts Hamburg: Ein wichtiger Schritt im Klimaschutz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Hamburg eine wegweisende Klimaklage gegen den Mineralölkonzern Shell gewonnen. Das Gericht bestätigte die Irreführung der Verbraucher durch Shell’s Werbeversprechen zur CO2-Neutralität. Shell verspricht seinen Kunden CO2-neutrales Autofahren für einen geringen Preis pro Liter Benzin oder Diesel. Die DUH hat die fehlende Transparenz bei der CO2-Neutralität und die fragwürdige Kompensation der CO2-Emissionen kritisiert. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Irreführung der Verbraucher und zeigt, dass Unternehmen für ihre Werbeaussagen zur Verantwortung gezogen werden können. Die DUH wird auch in Zukunft gegen Unternehmen vorgehen, die versuchen, fossile Produkte als klimaneutral zu bewerben, ohne angemessene Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, betonte die Bedeutung des Urteils für den Klimaschutz und forderte Handel und Industrie auf, die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern. Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH, betonte das Recht der Verbraucher auf wahrheitsgemäße Werbung und forderte eine bessere Transparenz von Unternehmen.
Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz und ein wichtiger Schritt hin zu einer ehrlichen und transparenten Werbung. Unternehmen müssen ihre Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel ernst nehmen und die Auswirkungen ihrer Produkte auf die Umwelt offenlegen. Nur so können Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Hintergrund:
Bereits im Mai 2022 forderte die DUH Shell Deutschland auf, die irreführende Werbung zu stoppen. Nachdem Shell sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, reichte die DUH eine Klage vor dem Landgericht Hamburg ein. Die positive Entscheidung des Gerichts (Az: 315 O 108/22) zeigt, dass Verbraucherschutzorganisationen wie die DUH erfolgreich gegen irreführende Werbung vorgehen können.