Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf steht im Verdacht, ein Bürgerbegehren zur Ausweitung der Parkzonen vereitelt zu haben. Die Bürgerinitiative Gervinustraße hatte Unterschriften gesammelt, um eine Volksabstimmung zu erzwingen. Jedoch stellte das Bezirksamt fest, dass nicht genügend Unterschriften gesammelt wurden. Laut Gesetz werden für das Bürgerbegehren 7244 Unterschriften benötigt. Die Bürgerinitiative hat jedoch 11.908 Unterschriften eingereicht. Das Bezirksamt erklärte 6637 als gültig, während 5271 als ungültig abgelehnt wurden. Die Bürgerinitiative war verwundert über dieses Ergebnis und forderte Akteneinsicht. Nachdem sie Einblick in die Akten erhalten hatte, entschied sie sich, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Die Bürgerinitiative stellt die Prüfung der Unterschriften durch das Bezirksamt infrage und bestreitet die Ungültigkeit von insgesamt 1317 Unterschriften.
Die Bürgerinitiative erhebt sechs Vorwürfe gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Erstens wurden EU-Ausländer als ungültig gewertet, obwohl sie abstimmungsberechtigt sind. Zweitens wurden Personen mit Hauptwohnsitz in Charlottenburg-Wilmersdorf aussortiert, obwohl sie im Bezirk gemeldet sind. Drittens wurden Verstorbene gestrichen, obwohl sie erst nach der Unterschriftensammlung verstarben. Viertens wurden Personen mit Auskunftssperre pauschal nicht anerkannt. Fünftens wurden Unterschriften als unleserlich gewertet, obwohl sie leserlich sind. Und sechstens wurden Unterschriften ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Tobias Bergmann von der Bürgerinitiative vermutet eine systematisch fehlerhafte Prüfung der Unterschriften. Er ist davon überzeugt, dass das Bürgerbegehren erfolgreich gewesen wäre, wenn es ordnungsgemäß geprüft worden wäre.
Der zuständige Stadtrat für Bürgerdienste, Arne Herz (CDU), kann die Vorwürfe der Bürgerinitiative nicht nachvollziehen. Er bot den „Trägern des Bürgerbegehrens“ ein Gespräch an, um Verständnis für das Ergebnis zu erreichen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt. Aufgrund der laufenden Klage kann er zu den Vorwürfen der Bürgerinitiative keine Stellung nehmen.
Die Auszählung der Unterschriften im Bezirksamt wirft viele Fragen auf. Ist es Absicht oder Unfähigkeit, dass so viele Unterschriften als ungültig gewertet wurden? Die Bürgerinitiative hatte bereits 2007 einen erfolgreichen Bürgerentscheid gegen Parkzonen erzwungen. Damals waren 86 Prozent der teilnehmenden Bürger gegen das gebührenpflichtige Parken. Das Unbehagen gegenüber einschränkenden Maßnahmen im Straßenverkehr hat seitdem sogar noch zugenommen. Die vielen angeblich ungültigen Unterschriften passen nicht ins Bild.
Es wäre die Aufgabe des Bezirksamtes gewesen, den Fall aufzuklären. Doch leider scheint kein Interesse an einer Aufklärung zu bestehen.
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