In einer alarmierenden Reaktion auf die anhaltend hohe Gewalt in den Berliner Bahnhöfen hat die Bundespolizeidirektion Berlin ein strenges Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände verhängt! Ab dem 7. Oktober bis zum 3. November 2024 dürfen auf bestimmten Bahnhöfen gefährliche Objekte wie Messer, Reizgas und Schlagstöcke nicht mehr mitgeführt werden. Besser nicht riskieren!
Die betroffenen Bahnhöfe – Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz – sind jetzt im Visier der Ordnungshüter. Das Mitführen dieser gefährlichen Utensilien ist täglich von 14 bis 4 Uhr des Folgetages untersagt. Ein kleines Zeitfenster, aber wer da zuschlägt, kann mit strengen Konsequenzen rechnen! Bei Verstößen drohen Sicherstellungen und sogar empfindliche Zwangsgelder!
Warum dieses Verbot? Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache!
Die beunruhigende Statistik der Bundespolizei zeigt: Die Zahl der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Immer wieder fliegen die Fäuste und es werden gefährliche Gegenstände eingesetzt. Die Polizei griff nun durch, um Reisende und Einsatzkräfte zu schützen! Ein entschlossener Schritt, der zeigt: Sicherheit in den Bahnhöfen hat oberste Priorität!
Die Bundespolizei fügt hinzu, dass die örtlichen U-Bahnhöfe von diesem Verbot nicht betroffen sind. Der Fokus liegt nur auf den S-Bahnhöfen, wo es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen kommt. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei werden vor Ort sein und die Einhaltung des Verbots überwachen. Ein Schutzschild für die Reisenden!
Wer mehr Informationen sucht, kann die offizielle Allgemeinverfügung auf der Website der Bundespolizei einsehen. Klarheit schaffen und sicher reisen – das bleibt das Ziel der Maßnahmen!
Bleiben Sie wachsam und denken Sie daran: Ihre Sicherheit geht vor!