VBB-Begleitservice bleibt: Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gesichert!

Der VBB-Begleitservice in Berlin sichert Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste trotz Herausforderungen bis 2025.
Der VBB-Begleitservice in Berlin sichert Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste trotz Herausforderungen bis 2025. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wird weiterhin mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unterstützen, was eine erfreuliche Wendung für viele Betroffene darstellt. Der Begleitservice, der durch das solidarische Grundeinkommen bislang finanziert wurde, bleibt bestehen. Zunächst war geplant, 35 von 79 Stellen abzubauen, da das Pilotprojekt Ende 2025 ausläuft. jedoch wurde nun eine langfristige Lösung gefunden, die berufliche Perspektiven für die Mitarbeiter gewährleistet. RBB24 berichtet, dass diese Entscheidung auf der breiten Unterstützung aller Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und zwei Petitionen mit über 25.000 Unterstützern basiert.

Die politischen Akteure, insbesondere die Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr sowie Klimaschutz und Umwelt, und Finanzen, haben sich intensiv mit dem VBB abgestimmt, um eine Lösung für den Fortbestand des Begleitservices zu erreichen. Dieser Service ermöglicht täglich zwischen 80 und 100 Begleitungen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) für Menschen, die ohne Unterstützung nicht reisen können. Ute Bonde, die Berliner Verkehrssenatorin, äußerte sich zufrieden über die gefundene Lösung und betonte die Wichtigkeit des Angebots für mobilitätseingeschränkte Personen.

Bleibende Bedeutung des Begleitservices

Der VBB-Begleitservice gewährleistet weiterhin tägliche Begleitungen von 7:00 bis 22:00 Uhr. Dies ist von großer Bedeutung, da viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf den ÖPNV angewiesen sind, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Laut Lok Report war die Ungewissheit über die Zukunft dieser Stellen besorgniserregend, da der Verlust von nahezu der Hälfte der Mitarbeiter zu erheblichen Einschränkungen des Services geführt hätte. Die weitreichende Unterstützung von Fahrgästen, Verbänden und politischen Richtungen hat nun jedoch dazu geführt, dass der Service im aktuellen Umfang fortgeführt werden kann.

Elisabeth Schmidek, eine Kundin des Begleitservice, drückte ihre Erleichterung über den Fortbestand aus, während sie gleichzeitig auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage hinwies. Dies verdeutlicht, dass eine gesetzliche Verankerung für die nachhaltige Sicherung solcher Dienste von zentraler Bedeutung ist. Auch Christine Braunert-Rümenapf, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, bezeichnete den VBB-Begleitservice als bundesweites Vorbild für Mobilität und Teilhabe.

Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein zentrales Anliegen im öffentlichen Personenverkehr dar. Das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)“, das 2002 in Kraft trat, bildet die Grundlage für wesentliche Veränderungen im Verkehrsbereich. Es hat dazu geführt, dass Vorschriften zum Schutz der Rechte mobilitäts- und sensorisch eingeschränkter Menschen gestärkt wurden. Laut BMV müssen bis zum 1. Januar 2022 alle Personenbeförderungsdienste vollständig barrierefrei sein. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entwicklung von Menschen mit Behinderungen.

Die bevorstehenden Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), die ab Ende Juni 2025 in bestimmten Bereichen gilt, sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der EU harmonisieren. Bis dahin ist es erforderlich, dass Nahverkehrspläne die Bedürfnisse mobilitätsbehinderten Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigen. Barrierefreiheit wird nicht nur als ein Qualitätsmerkmal betrachtet, sondern ist auch ein notwendiger Bestandteil der Verkehrspolitik im Alltagsleben.

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Ort Berlin, Deutschland
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