Räumungsklage gegen AfD: Vermieterin zieht Konsequenzen nach Wahlparty!

Im Berliner Landgericht wurde eine Räumungsklage gegen die AfD wegen unzulässiger Nutzungen ihrer Parteizentrale eingereicht.
Im Berliner Landgericht wurde eine Räumungsklage gegen die AfD wegen unzulässiger Nutzungen ihrer Parteizentrale eingereicht. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin-Reinickendorf, Deutschland - Die Vermieterin der Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland (AfD) in Berlin-Reinickendorf hat beim Berliner Landgericht eine Räumungsklage eingereicht. Dieses rechtliche Vorgehen kommt nach der fristlosen und hilfsweise fristgerechten Kündigung der Mietverträge, die auf die „Unzumutbarkeit der Fortsetzung“ der Mietverhältnisse gestützt ist.

Als Grund für die Entscheidung nennt die Eigentümerin die Wahlparty der AfD, die am 23. Februar 2025 stattfand. Während dieser Veranstaltung wurde das Parteilogo ohne Genehmigung auf die Fassade des Gebäudes projiziert, was dazu führte, dass der Zugang zum Gebäude stundenlang von der Polizei gesperrt wurde. Dadurch war anderen Mietern der Zutritt unmöglich, was die Vermieterin als nicht tragbar erachtet, da die AfD weder die Hofflächen noch die Fassade angemietet hatte und somit keine Erlaubnis zur Nutzung verlangt hatte.

Reaktionen der AfD und weitere Details

Auf die Vorwürfe reagierte der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, und betonte, dass die Partei mehrere Mietverträge für das Gebäude habe, die bis 2027 laufen. Hütter äußerte die Zuversicht, dass die AfD die Verträge bis zum Ablauf erfüllen könne. Um die Situation zu entschärfen, bot die AfD der Eigentümerin eine Kompensation in Höhe von 10.000 Euro an.

Die Räumungsklage wurde der AfD im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt, jedoch liegt derzeit noch keine Klageerwiderung vor. Die Eigentümerin, Lukas Hufnagl, kritisierte das Verhalten der AfD und wies darauf hin, dass die Partei lediglich ein Viertel des Gebäudes angemietet hat, während im gesamten Gebäude auch andere Mieter wie Anwälte, Physiotherapeuten und Einrichtungen zur Flüchtlingsbetreuung ansässig sind.

Wie berichtet, hat die AfD bislang nicht auf die Klage reagiert. In einem Schreiben erklärte die Partei, dass der Vermieter mit politischen Veranstaltungen habe rechnen müssen. AfD-Chefin Alice Weidel gab allerdings zu verstehen, dass die Partei eine eigene Immobilie in Betracht ziehe und bereits verschiedene Objekte besichtigen lasse.

Aussichten und Folgen

Die Auswirkungen der Räumungsklage und der Kündigungen scheinen nach Angaben des Berliner AfD-Landesverbands jedoch keine unmittelbaren Folgen für den Landesverband zu haben, der ebenfalls in dem Gebäude untergebracht ist. In Anbetracht der laufenden Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie sich die Situation um die AfD-Bundesgeschäftsstelle weiter entfalten wird und ob die Partei ihre Pläne für eine eigene Immobilie umsetzen kann.

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Ort Berlin-Reinickendorf, Deutschland
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