Räumungsklage gegen AfD: Vermieterin fordert sofortige Mietende!

Am 28.05.2025 wurde am Landgericht Berlin eine Räumungsklage gegen die AfD eingereicht, wegen unerlaubter Nutzung des Mietobjekts.
Am 28.05.2025 wurde am Landgericht Berlin eine Räumungsklage gegen die AfD eingereicht, wegen unerlaubter Nutzung des Mietobjekts. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin-Reinickendorf, Deutschland - Am Landgericht Berlin wurde eine Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland (AfD) eingereicht. Die Klägerin, die Vermieterin und Eigentümerin des Gebäudes in Berlin-Reinickendorf, hat die Mietverträge mit der AfD fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt. Der Auslöser für diese drastischen Maßnahmen war eine Wahlparty der AfD am 23. Februar 2025, bei der die Fassade des Gebäudes mit dem Parteilogo bestrahlt wurde. Zudem wurde der Zugang zum Gebäude während der Feierlichkeiten stundenlang von der Polizei gesperrt, was anderen Mietern den Zutritt verwehrte. Diese Vorgehensweise geschah ohne die erforderliche Genehmigung der Vermieterin.

Die Vermieterin sieht die Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar an und wirft der AfD unter anderem Hausfriedensbruch vor. Es handelt sich um drei Mietverträge, die zwischen der AfD und der Vermieterin geschlossen wurden. Laut Angaben der Sprecherin der Berliner Zivilgerichte, Paula Riester, wurde der Klage der AfD im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt. Eine Klageerwiderung steht zu diesem Zeitpunkt noch aus. Das Aktenzeichen der Klage lautet 3 O 151/25.

Zusammenhang mit rechtsextremistischen Ansichten

Die Angelegenheit wirft auch Licht auf die aktuelle Bewertung der AfD durch die Sicherheitsbehörden. Anfang Mai 2025 wurde die gesamte AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Einschätzung wurde im Rahmen eines Berichts gefasst, der gegenwärtig noch nicht veröffentlicht ist, jedoch bereits der Presse zugänglich gemacht wurde. Die AfD hat daraufhin einen Eilantrag gegen diese Einstufung eingereicht. Der Verfassungsschutz hat eine Stillhaltezusage erteilt und wartet nun auf eine Entscheidung.

Die Einstufung der AfD erfolgt vor dem Hintergrund eines alarmierenden Anstiegs rechtsextremistischer Aktivitäten im Jahr 2023. Insgesamt wurden 40.600 Personen als Teil des rechtsextremistischen Spektrums identifiziert, was einen Anstieg von 1.800 Personen im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Entwicklung wird durch einen Zuwachs rechtsextremistischer Straftaten untermauert, die in diesem Jahr auf 25.660 Delikte angestiegen sind, was einer Steigerung von 22,4 % entspricht.

Ein Auszug aus den Zahlen des Verfassungsschutzes

Jahr Rechtsextremistische Straftaten Gewalttaten
2022 20.967 1.016
2023 25.660 1.148

Die AfD sieht sich in einer stetig wachsenden Kritik und muss sich nicht nur juristischen Herausforderungen stellen, sondern auch den Vorwürfen der Verbindung zu rechtsextremistischen Bewegungen. Die gegenwärtigen Entwicklungen verdeutlichen die komplexe Lage, in der sich die Partei sowie die Vermieterin und die Anwohner befinden.

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Ort Berlin-Reinickendorf, Deutschland
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