Lichtenberg zieht Impfstopp gegen gefährlichen Rindervirus BVD durch!

Am 4. Juni 2025 erlässt das Bezirksamt Lichtenberg in Berlin eine Verfügung zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD). Maßnahmen umfassen ein Impfverbot und zielen auf die Tilgung dieser Virusinfektion ab, um die Rinderbestände zu schützen.
Am 4. Juni 2025 erlässt das Bezirksamt Lichtenberg in Berlin eine Verfügung zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD). Maßnahmen umfassen ein Impfverbot und zielen auf die Tilgung dieser Virusinfektion ab, um die Rinderbestände zu schützen. (Symbolbild/Mein Berlin)

Berlin, Deutschland - Am Mittwoch, den 4. Juni 2025, hat das Bezirksamt Lichtenberg eine allgemeine Verfügung zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erlassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Status der Rinderbestände in Berlin zu schützen und die Verbreitung dieses Virus zu verhindern. Besonders betroffen sind Rinder, Bisons, Wisente und Büffel, für die jegliche Form der Impfung gegen das BVD-Virus strikt untersagt wird. Eine Ausnahme bildet die Genehmigung von Impfungen durch die zuständige Behörde in Fällen von Ausbrüchen oder bei persistent infizierten Tieren.

Die BVD ist eine ernstzunehmende Virusinfektion bei Rindern, die über Körpersekrete oder während der Trächtigkeit auf Kälber übertragen werden kann. Insbesondere persistente infizierte Tiere (PI-Tiere) stellen ein großes Risiko dar, da sie das Virus dauerhaft ausscheiden und somit die Infektion weiter verbreiten können. Seit 2011 wird BVD in Deutschland staatlich bekämpft, mit dem klaren Ziel, die Krankheit vollständig zu tilgen. Berlin hat hierzu ein entsprechendes Tilgungsprogramm gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/429 bei der EU beantragt, um den Status einer seuchenfreien Zone nach Artikel 36 zu erreichen.

EU-Rechtsrahmen und nationale Maßnahmen

Die Bekämpfung der BVD ist Teil der vom EU-Tiergesundheitsrecht geregelten Maßnahmen, das seit dem 21. April 2021 in Kraft ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Ausbreitung von Tierseuchen in der EU zu verhindern und entspricht einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in der Agrar- und Lebensmittelkette. Das Gesetz fördert unter anderem klarere Rechtsgrundlagen für Veterinärbehörden und gibt Landwirten mehr Verantwortung bei der Früherkennung von Seuchen.

Die spezifischen Anforderungen zur Bekämpfung der BVD umfassen unter anderem die Notwendigkeit, neugeborene Kälber bis spätestens 20 Tage nach der Geburt auf BVDV zu testen. Dies erfolgt in der Regel durch Ohrstanzproben. In Bayern beispielsweise müssen Betriebe, die den Status ‚frei von BVD‘ anstreben, eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter mindestens 18 Monate ohne BVD-Fälle und das Verbot, BVD-geimpfte Rinder einzustallen.

Aktuelle Situation in Deutschland

In Deutschland sind derzeit mehrere Bundesländer, darunter Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in das BVD-Tilgungsprogramm integriert. Letztlich wird angestrebt, den Status „frei von BVD“ für ganz Deutschland zu erreichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass innergemeinschaftlicher Handel zusätzliche Tiergesundheitsgarantien erfordern kann, insbesondere für den Transport von Rindern nach Bayern. Dabei gilt ebenso, dass nur Rinder aus BVD-freien Betrieben verbracht werden dürfen.

Die Einhaltung der Vorschriften liegt in der Verantwortung der Tierhalter, die sicherstellen müssen, dass ihre Bestände sowohl hinsichtlich des BVD-Status als auch des Impfstatus konform sind. Eine Abfrage des BVD-Status ist über die HIT-Datenbank möglich, die Informationen zu den Betrieben und deren Tiergesundheitsstatus bereitstellt. Das Ziel bleibt klar: eine konsequente Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe für den langfristigen Schutz der Rinderbestände in der Region.

Für weitere Informationen zur spezifischen Bekämpfung der BVD und zu den nationalen Maßnahmen steht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im EU-Rechtsportal festgehalten.

Die Maßnahmen des Lichtenberger Bezirksamts sind ein wesentlicher Schritt im Sinne der Tiergesundheit und tragen dazu bei, zukünftige Ausbrüche zu verhindern.

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Ort Berlin, Deutschland
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